Rat der Stadt hebt vier Verkaufsoffene Sonntage auf

30.09.2020

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (30.09.) Sitzung die Beschlüsse zu vier Verkaufsoffenen Sonntagen wieder aufgehoben.

Die geplanten Sonntagsöffnungen am 4. Oktober in Essen-Altenessen, am 25. Oktober in Essen-Werden und am 29. November in den Stadtteilen Werden und Kupferdreh entfallen damit.

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner Sitzung am 26. August 2020 insgesamt acht ordnungsbehördliche Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im gesamten Stadtgebiet im Jahr 2020 beschlossen.

Grundlage für die damalige Entscheidung waren das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 18. November 2006 in der zur Zeit gültigen Fassung sowie ein Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) in der 2. Neufassung vom 14. Juli 2020.

Der Runderlass hat aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit gegeben, auch nicht-anlassbezogene Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. Auf Antrag der Gewerkschaft ver.di hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 4. September 2020 den Vollzug der ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage jeweils am 6. September 2020 in den Stadtteilen Essen-Borbeck und Essen-Werden im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt. Aus der Sicht des Gerichtes sind die umstrittenen Verordnungsregelungen von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 LÖG NRW nicht gedeckt.

Nach Einschätzung der Verwaltung wird ein Verfahren gegen die genannten vier Termine ebenfalls Erfolg haben, daher werden die entsprechenden am 26. August 2020 beschlossenen Verkaufsoffenen Sonntage aufgehoben. Hinsichtlich der Innenstadttermine am 4. Oktober 2020 und 8. November 2020 geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass sie unter Berücksichtigung der zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen gerechtfertigt sind.

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