Anmeldefrist zur Sportmeisterehrung endet am 21. Dezember

07.12.2020

Am Montag, 21. Dezember, endet die Anmeldefrist für die Sportmeisterehrung in 2021. Die Sportvereine sind aufgerufen, ihre Mitglieder, die die Ehrungskriterien erfüllen, beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation zu melden. Entsprechende Formulare können per E-Mail unter esther.bergedick@protokoll.essen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 88-15316 angefordert werden.

Zu den Ehrungskriterien
Die "Satzung über Auszeichnungen für Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports" wurde mit Ratsbeschluss vom 25.09.2019 geändert.
Demnach werden Sportler*innen geehrt, die in 2020
1.) an den Special Olympics World Games oder Deaflympics teilgenommen haben,
2.) einen 1., 2. oder 3. Platz bei Welt- und/oder Europameisterschaften erreicht haben und/oder
3.) einen 1. Platz bei Deutschen Meisterschaften erreicht haben und/oder
4.) den Titel Deutscher Pokalsieger, Europapokalsieger und/oder Weltpokalsieger gewonnen haben und/oder
5.) mit dem Silbernen Lorbeerblatt durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet worden sind.

Die Meisterschaften und Höchstleistungen müssen vom zuständigen Fachverband als solche anerkannt sein. Der Fachverband muss dem Deutschen Olympischen Sportbund als Spitzen- und nicht als Anschlussverband angehören. Bei Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften müssen die Sportler*innen vom jeweiligen Fachverband nominiert worden sein.

Der Kreis der zu Ehrenden umfasst die Elite- und Leistungsklasse. Analog hierzu werden Angehörige von Junioren-, Jugend-, Jahrgangs- und Schülerklassen ebenfalls geehrt.

Die Ehrung von Seniorensportler*innen ist laut Satzung grundsätzlich ausgenommen.

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