Silvester 2020: Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper

22.12.2020

Bis zum Jahreswechsel sind es nur noch wenige Tage, daher sollten Bürger*innen sich rechtzeitig über die aktuellen Regelungen für Feuerwerkskörper und Silvesterzusammenkünfte informieren. Coronabedingt gibt es in diesem Jahr erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu den Jahren zuvor.

Um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern für COVID-19 Patient*innen zu schonen, hat der Bundesrat ein generelles Verkaufsverbot pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, beispielsweise Feuerwerksraketen oder Batteriefeuerwerk, an Verbraucher*innen beschlossen. Das bundesweite Feuerwerkverkaufsverbot des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde am 21. Dezember 2020 im Bundesanzeiger verkündet und tritt am heutigen 22. Dezember 2020 in Kraft.

Darüber hinaus sind die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW einzuhalten, die unter anderem Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum verbietet. Die Kontaktbeschränkungen, der Mindestabstand und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum müssen Bürger*innen beachten. Bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung drohen Bußgelder. Genauere Informationen finden Interessierte auf essen.de/coronavirus_regeln

Stadt appelliert, kein Feuerwerk zu zünden

In Essen wird es kein Zündverbot für Silvesterfeuerwerk auf ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet geben. Die Stadt Essen appelliert jedoch an Bürger*innen, kein Feuerwerk zu zünden.

Sollten Bürger*innen entgegen des dringenden Appells der Stadt dennoch Feuerwerk zünden, hat das Ordnungsamt noch einmal die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst und mahnt generell zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist generell verboten. Darüber hinaus dürfen Personen unter 18 Jahren Feuerwerkskörper der Klasse II grundsätzlich weder aufbewahren noch abbrennen. Eltern sollten im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder darauf achten, dass diese nicht in Besitz von solchen Feuerwerkskörpern gelangen können. Leider sind Unfälle und Sachschäden, die bei unsachgemäßer Verwendung durch das Zünden von Feuerwerk entstehen, keine Seltenheit. Das Ordnungsamt bittet deshalb dringend, bei Verwendung die entsprechenden Hinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern zu beachten.

Genutzte Feuerwerkskörper sollten generell im Restmüll entsorgt werden. Hinweise des Herstellers sind bei der Entsorgung aber unbedingt zu beachten. Bei der Entsorgung sollte sichergestellt werden, dass die genutzten Feuerwerkskörper nicht mehr brennen oder glimmen. Ungenutztes Feuerwerk darf nur nach entsprechender Vorbereitung, so dass die Körper nicht mehr entzündlich sind, entsorgt werden. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger*innen, die Überreste der Feuerwerkskörper ordnungsgerecht zu entsorgen.

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Stadt Essen
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