Erweiterung der Außengastronomie bis 30. September 2021 möglich

11.03.2021

Bereits in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 hatte sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, die bisherige coronabedingte Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie vom 1. Januar bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entschied sich in seiner heutigen Sitzung (11.03.) dafür, dass Gastronomiebetriebe auch bis 30. September 2021 ihre außengastronomischen Flächen erweitern dürfen.

Die Erweiterung von Sondernutzungsflächen bedeutet, dass von der Gastronomie zusätzlicher öffentlicher Verkehrsraum beansprucht werden darf, um Gäste – abhängig von den zur gegebener Zeit gültigen Regelungen gemäß der Coronaschutzverordnung – bewirten zu können, solange die eigentlichen Räumlichkeiten nicht in vollem Maße zur Verfügung stehen.

Der Antrag zur Erweiterung der Außengastronomie kann auch künftig über das Serviceportal der Stadt Essen gestellt werden. Weitere Auskünfte können außerdem direkt über die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Essen unter der Telefonnummer 0201 88-66560 oder per Email unter sondernutzung@amt66.essen.de eingeholt werden.

In die Beurteilung der Erweiterungsanträge fließen weiterhin unter anderem die Größe der Bewirtschaftungsflächen im Inneren des Gastronomiebetriebes sowie die Größe möglicher bereits vorhandener Außengastronomie auf öffentlichen und privaten Flächen ein.

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