Umsetzungsstrategie des RadEntscheids verabschiedet

24.03.2021

Mit großer Mehrheit hat sich der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung im August 2020 für den Beitritt zum RadEntscheid Essen ausgesprochen, um den Radverkehr im Essener Stadtgebiet nachhaltig weiterzuentwickeln.

Zentrale Aspekte des RadEntscheids sind zum einen der durchgängige und beleuchtete Ausbau des Radnetzes gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf einer Länge von 80 Kilometern ab dem Jahr 2022 bis 2030 sowie der Ausbau von insgesamt 24 Kreuzungen des Haupt- und Ergänzungsnetzes im selben Zeitraum. Ebenfalls gibt der RadEntscheid vor, die bereits bestehenden Fahrradstraßen gemäß dem von der Stadt Essen entwickelten Standard auszugestalten sowie weitere 25 Kilometer Fahrradstraßen neu zu errichten. Ebenfalls sollen bis 2030 insgesamt 72 Kilometer Radwege an Hauptverkehrsstraßen baulich getrennt von den übrigen Verkehrsmitteln gebaut sowie insgesamt 12.000 Abstellplätze für Fahrräder realisiert werden. Beim zuletzt veröffentlichten Ergebnis des ADFC Fahrradklima-Tests 2020 belegt die Stadt Essen den insgesamt zwölften Rang der Städte über 500.000 Einwohner*innen. Mit einer Gesamtnote von 4,22 schloss die Stadt Essen nahezu ähnlich wie im Jahr 2018 (4,2) ab. Die beste Note erreichte Essen in der Kategorie "Fahrradförderung in jüngster Zeit" und belegte in dieser Spate hinter Frankfurt am Main den zweiten Platz. Um hieran anzuknüpfen wurde in der heutigen Ratssitzung (24.03.) nun die Umsetzungsstrategie für den RadEntscheid vorgestellt und beschlossen. Demnach sind für das Erreichen der definierten Ziele insgesamt drei Phasen vorgesehen:

Startphase 2021

Da im laufenden Doppelhaushalt 2020/2021 keine Finanzmittel speziell für die Umsetzung des RadEntscheids vorgesehen sind, müssen in der Startphase 2021 die zur Radverkehrsförderung bereits vorgesehenen Finanzmittel genutzt und gegebenenfalls durch Umschichtung weiterer Mittel ergänzt werden. Beispiele für Maßnahmen, deren geplanter Baubeginn in dieses Jahr fällt, sind unter anderem die Erneuerung des Fuß- und Radwegs Hatzper Bogen, der Promenadenweg oder die Erneuerung der Radwege im Imkerweg oder der Straßen Graitengraben. Hinzukommen weitere Planungsbeschlüsse sowie Planungsbeginne und Maßnahmen, die mit überschaubarem Finanzaufwand und teilweise durch vorhandenes Personal umgesetzt werden können, beispielsweise die Errichtung von Fahrradabstellanlagen, dem Rückbau von Sperrgeländern oder Bordsteinabsenkungen.

Zudem wurde bereits im Jahr 2020 ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung und Bewertung des rund 200 Kilometer langen Hauptroutennetzes bezüglich der Radverkehrsführung, des baulichem Zustandes und des Ausbaus beauftragt. Hintergrund ist das angestrebte Ziel, die etwa 52 Kilometer umfassenden Lücken im Radverkehrhauptroutennetz bis 2025 zu schließen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen noch im ersten Halbjahr 2021 im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt werden. Außerdem ist vorgesehen, auch das etwa 320 Kilometer lange Radergänzungsnetz in gleicher Form untersuchen zu lassen und darauf basierend ein entsprechendes Bauprogramm aufzustellen.

Um die Ziele des RadEntscheids erreichen zu können, müssen in den zuständigen Fachämtern deutlich weitreichendere Planungen entwickelt und Bauvorhaben umgesetzt werden, als in den zurückliegenden Jahren. Um diesen begegnen zu können, sollen in der Startphase die geschätzten Personalbedarfe von bis zu 28 Personen in den Haushalt und Stellenplan 2022 eingebracht werden.

Hochlaufphase 2022-2024

Durch den Zeitbedarf für Personalsuche, -einstellung und -einarbeitung ergibt sich eine etwa dreijährige Hochlaufphase, an deren Ende die volle Leistungsfähigkeit für den RadEntscheid bereitstehen soll. Damit schon in dieser Phase eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann, ist eine personelle Besetzung überwiegend in 2022 nötig. In der Hochlaufphase sollen als erste Priorität die Ausführungsplanungen für die Lückenschlüsse des Radverkehrshauptroutennetzes erstellt werden. Die baulichen Umsetzungen der Planungen könnten so in den Jahren 2024 und 2025 abgeschlossen werden. Zudem könnten in der Hochlaufphase neben dem zusätzlichen Beginn von Ausbaumaßnahmen des Hauptroutennetzes auch die ersten im RadEntscheid definierten Maßnahmen, wie der sichere Umbau von Kreuzungen, das Anlegen von sicheren Radwegen entlang von Hauptstraßen oder der Bau von Fahrradabstellflächen, planerisch in Angriff genommen werden.

Volllastphase 2025-2030

Mit dem Einsatz der vollen Personalkapazität können die letzten fünf Jahre der Laufzeit des RadEntscheids für die umfangreiche Bearbeitung seiner Ziele und Anforderungen genutzt werden. In diesem Zeitraum können jährlich gleichbleibend intensive Planungs- und Realisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, sodass Ende 2030 eine ausgezeichnete Radverkehrsinfrastruktur bereitsteht, mit der das vom Rat beschlossene Ziel des Modal-Split-Anteils von 25 Prozent für den Radverkehr bis 2035 erreicht werden kann.

Umsetzung von Maßnahmen nicht linear

Da die Erreichung der Ziele des RadEntscheids in den vormals beschriebenen Phasen erfolgen soll, werden sich die Maßnahmen insgesamt nicht linear realisieren lassen können. Vielmehr ergibt sich von der Startphase über die Hochlaufphase bis zur Volllastphase eine kontinuierliche Steigerung.

Da die notwendigen Grundlagen für die Bauprogramme zum Lückenschluss des Radhaupt- und -ergänzungsroutennetzes noch nicht abgeschlossen sind, kann aktuell noch keine lückenlose Auflistung aller Projekte bis zum Jahr 2030 erfolgen. Die Verwaltung wird daher dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen, in dem über die umgesetzten und geplanten Maßnahmen sowie über den aktuellen Fortschritt zu allen Zielen des RadEntscheids informiert wird.

Baukosten

Für die Baukosten werden nach aktuellem Stand rund 220 Millionen Euro kalkuliert – ohne Personalkosten. Im Detail lassen sich diese Kosten wie folgt auf die drei Phasen verteilen:

  • Startphase
    • 2021: 0,75 Millionen Euro
  • Hochlaufphase
    • 2022: 4,9 Millionen Euro
    • 2023: 12,2 Millionen Euro
    • 2024: 19,5 Millionen Euro
  • Vollastphase
    • 2025-2030: jährlich 30,5 Millionen Euro

Aufgrund von Unwägbarkeiten im Bereich des Förderungssektors ist zunächst von einer durchschnittlichen Förderquote von 50 Prozent auszugehen. Demnach würde sich der städtische Eigenanteil auf rund 110 Millionen Euro reduzieren.

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