Städtische Sporteinrichtungen während der Sommerferien nutzbar

11.05.2021

In der heutigen (11.05.) Sitzung des Ausschusses der Sport- und Bäderbetriebe Essen hat die Verwaltung die Politik darüber informiert, dass die städtischen Sporteinrichtungen während der Sommerferien grundsätzlich genutzt werden können.

Die Satzung über die Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportplätze sieht eigentlich vor, dass die Sportstätten in den Sommerferien nicht genutzt werden können. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Allerdings hat man bereits im letzten Jahr aufgrund der coronabedingten Einschränkungen im Sport eine vereinfachte Vorgehensweise abgestimmt und hat diese Regelung nutzerfreundlich ausgelegt, so dass bei sämtlichen Anfragen ein begründeter Ausnahmefall unterstellt wurde. Damit konnten weitreichende Trainingsmöglichkeiten für die Vereine während der Sommerferien geschaffen werden.

Aufgrund der inzwischen sechs Monate andauernden erneuten Schließung der Sporthallen für den Amateur- und Freizeitsport infolge der Corona-Pandemie sollen den Vereinen auch in diesem Jahr mit einer Vereinfachung der Ausnahmeregelung Trainingszeiten auch in den Sommerferien ermöglicht werden.

Sobald die jeweils aktuell geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, die Nutzung der städtischen Sportstätten für den Amateur- und Freizeitsport wieder zulassen, können entsprechende Anträge auf Ausnahmen je nach Kapazität in den Sportstätten vereinsfreundlich entschieden werden.

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