Sofortprogramm Innenstadt NRW: Rund 1,9 Millionen Euro Fördermittel für Essener Innenstadt und Stadtteilzentrum Borbeck

23.06.2021

Unter dem Dach "Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen" hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden, die von coronabedingten Leerständen und Schließungen im Handel und der Gastronomie betroffen sind, zu unterstützen.

Im November letzten Jahres hat die Landesregierung NRW bereits die ersten 40 Millionen Euro für über 120 Kommunen bewilligt. Für die Stadt Essen waren in diesem 1. Call rund 974.000 Euro vorgesehen.

Im Zuge des 2. Calls des "Sofortprogramms Innenstadt NRW" hat die Stadt Essen nun die Fördermittelzusage von weiteren rund 1,9 Millionen Euro erhalten. Die Stadt Essen wird in der aktuellen Programmveröffentlichung "Sofortprogramm Innenstadt NRW" mit rund 1.664.000 Euro für die Innenstadt und etwa 302.000 Euro für das Stadtteilzentrum Borbeck berücksichtigt.

Folgende Förderbausteine wurden für den 2. Call für die Essener Innenstadt beantragt:

  • Verfügungsfonds Anmietungen
    Im Zuge des 1. Calls sollten durch einen Anmietungsfonds leerstehende Ladenlokale insbesondere in der Limbecker Straße für maximal zwei Jahre durch die Stadt Essen angemietet und anschließend mit vergünstigten Konditionen weitervermietet werden. Nun soll dieser Wirkungsbereich mit Schwerpunkt auf die Viehofer Straße ausgedehnt werden. Die Kosten für die geplante Maßnahme belaufen sich auf rund 1,37 Millionen Euro (Förderung: 1,23 Millionen Euro). Mit dem kalkulierten Fördermittelvolumen können voraussichtlich rund 13 Ladenlokale für zwei Jahre angemietet werden.
  • Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien für Markt 5-7
    Bereits im Vorjahresantrag war die Immobilie Markt 5-7 benannt worden. Es sollte untersucht werden, welche Funktionen und Wegebeziehungen für die Belebung der Fläche rund um die Marktkirche als multifunktionalen Ort unter Einbeziehung der leerstehenden Immobilie Markt 5-7 (ehemalige Mayersche Buchhandlung) wichtig sind. Im Folgeantrag wurden nun Fördermittel für eine Machbarkeitsstudie zum Gebäude selbst beantragt, um die Nachnutzungsmöglichkeiten für den Standort breit zu ermitteln. Für die Beauftragung eines Planungsbüros sind Mittel in Höhe von rund 116.000 Euro (Förderung: 105.000 Euro) vorgesehen.
  • Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien für Reallabor Willy-Brandt-Platz
    Auch in Bezug auf den Willy-Brandt-Platz sind Fördermittel im ersten Antrag von 2020 bereitgestellt worden, um in einem Werkstattverfahren verschiedene Entwurfsvarianten zur Gestaltung des Platzes erarbeiten zu lassen und in einem Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Mit dem geplanten Reallabor sollen voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2022 bis Ende 2023 verschiedene Veränderungsansätze auf dem Platz erprobt werden. Das geplante Reallabor bietet dabei einen Experimentierraum, um Erfahrungen zu sammeln, und auszuloten, was auf der Fläche möglich ist und welche Ideen für eine dauerhafte Umsetzung weniger geeignet sind. Zentraler Aspekt ist hierbei der gemeinsame Austausch von Anlieger*innen, Eigentümer*innen, Nutzer*innen und der Öffentlichkeit. Für die Beauftragung eines Planungsbüros, welches dieses Konzept weiter voranbringen soll, sind rund 190.000 Euro (Förderung: 171.000 Euro) eingeplant.
  • Abwicklungskosten
    Um die geplanten Anmietungen aus dem "Verfügunsfonds Anmietung" zu organisieren und zwischen den Eigentümer*innen und den Interessierten zu vermitteln, soll für die Innenstadt ein*e Vermittler*in beauftragt werden. Hierfür ist eine Summe von rund 168.000 Euro (Förderung 151.000 Euro) vorgesehen.

Folgende Förderbausteine wurden für den 2. Call für das Stadtteilzentrum Borbeck beantragt:

  • Verfügungsfonds Anmietungen
    Auch in der Einzelhandelslage im Stadtteilzentrum Borbeck sollen Leerstände durch den "Verfügungsfonds Anmietungen" reaktiviert werden, um negative Entwicklungen zu vermeiden und die Problemstellungen des Stadtteilzentrums Schritt für Schritt anzugehen. Hierfür sind Mittel in Höhe von rund 305.000 Euro (Förderung: 274.000 Euro) vorgesehen. Mit den kalkulierten Mitteln können voraussichtlich sechs Ladenlokale für zwei Jahre angemietet werden.
  • Abwicklungskosten
    Auch für das Stadtteilzentrum Borbeck soll ein*e Vermittler*in beauftragt werden, welche*r die An- und Vermietungstätigkeit einschließlich der Beratungsgespräche mit Eigentümer*innen und Nutzungsinteressierten des Interventionsfeldes "Verfügungsfonds Anmietung" organisiert und vermittelt. Vorgsehen sind hierfür rund 30.500 Euro (Förderung: 27.000 Euro).

An der Umsetzung der Maßnahmen sind neben der EMG - Essen Marketing GmbH und der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH auch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Essener Stadtverwaltung beteiligt. Mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen kann begonnen werden, sobald die jeweiligen Fördermaßnahmen offiziell bewilligt wurden. Diese Bewilligungen werden voraussichtlich im Juli erwartet.

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