Coronabedingte Gebührenanpassung für Gastronomie

01.07.2021

Um das Gastronomiegewerbe auch nach der Pandemie weiterhin zu stärken, eine Abwanderung von Gewerbe zu verhindern, und das Freizeitangebot in einer lebenswerten Stadt weiter zu steigern, hat der Rat der Stadt Essen gestern (30.06.) beschlossen, auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Essen dauerhaft und rückwirkend zum 1. Januar 2021 zu verzichten.

Darüber hinaus sollen die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 durch eine temporäre Gebührenanpassung um 50 Prozent reduziert werden.

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