Erweiterung der Außengastronomie: Vorgehen ab 1. Oktober

18.08.2021

In seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 hatte sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, die bisherige coronabedingte Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie vom 1. Januar bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Am 11. März 2021 stimmte der Ausschuss für Verkehr und Mobilität zudem dafür, dass Gastronomiebetriebe auch bis 30. September 2021 ihre außengastronomischen Flächen erweitern dürfen.

Sowohl die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren als auch die Möglichkeit zur vereinfachten Erweiterung der Außengastronomie sollen nun bis zum 30. September 2022 verlängert werden. Die Verwaltung möchte hiermit unter anderem der Planungssicherheit der Essener Gastronomie Rechnung tragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte in seiner heutigen Sitzung (12.08) für die Verlängerung beider Maßnahmen. Die abschließende Entscheidung fällt der Rat der Stadt Essen voraussichtlich am 25. August.

In die Beurteilung der Erweiterungsanträge fließen weiterhin unter anderem die Größe der Bewirtschaftungsflächen im Inneren des Gastronomiebetriebes sowie die Größe möglicher bereits vorhandener Außengastronomie auf öffentlichen und privaten Flächen ein. Weiterhin sollen keine Parkplatzflächen an Betriebe vergeben werden, die keine originäre Gastronomie darstellen und nicht von den Einschränkungen betroffen sind, wie Bäckereien oder Metzgereien.

Gastronomiebetrieben soll künftig ergänzend aufgegeben werden, dass genutzte Parkplatzflächen freigeräumt werden sollen, sofern der Betrieb an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen ist, beispielsweise bei Betriebsferien.

Regelung für die Wintermonate

In der Zeit vom 1. November 2021 bis 28. Februar 2022 sollen, da Außengastronomie aufgrund der Witterungsbedingungen häufig gar nicht betrieben wird, keine Inanspruchnahmen von Parkplatzflächen zugelassen werden. Gastronomen sollen bei Bedarf allerdings auf die außengastronomischen Bereiche auf den übrigen fußläufigen und/oder privaten Flächen, wie Gehwege oder Innenhöfe, zurückgreifen können. Die Parkplatzflächen wären damit für die Zeit vom 1. November 2021 bis 28. Februar 2022 wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen. Eine solche Vorgehensweise käme so auch den Interessen des Einzelhandels mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft entgegen.

Sofern es aus Gründen des Coronaschutzes allerdings wieder zu gänzlichen Schließungen der Gastronomiebetriebe im Innenbereich kommen sollte, ist vorgesehen, jeweils auf Antrag auch in der Zeit von November 2021 bis Februar 2022 eine erneute Nutzung von Stellplätzen für die Dauer eines Bewirtungsverbotes innerhalb der Gasträume, zu gestatten.

Wie bereits in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 soll auch für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 das Aufstellen von Heizgeräten befristet geduldet werden.

Beantragung und weiteres Vorgehen ab Sommer 2022

Der Antrag zur Erweiterung der Außengastronomie kann auch künftig über das Serviceportal der Stadt Essen gestellt werden. Weitere Auskünfte können außerdem direkt über die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Essen unter der Telefonnummer 0201 88-66560 oder per Email unter sondernutzung@amt66.essen.de eingeholt werden.

Im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie ist vorgesehen, die Situation für den Zeitraum ab 1. Oktober 2022 im Sommer nächsten Jahres erneut zu betrachten und zu bewerten.

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