Nach Info-Aktion von Stadt und Polizei zu Regeln auf Fahrradstraßen: Zu schnelles Fahren und mangelnde Rücksicht häufig genannt

03.09.2021

Stadt und Polizei Essen ziehen nach der Info-Aktion gestern (02.09.) zu den Regeln auf Fahrradstraßen eine positive Bilanz. An zwei verschiedenen Standorten (Rüttenscheider Straße und Breslauer Straße in Frohnhausen) hatten gestern Polizeibeamte, darunter Beamte der Fahrradstaffel, und der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Essen, Christian Wagener, mit den Verkehrsteilnehmer*innen über die geltenden Regeln auf Fahrradstraßen gesprochen und Flyer verteilt. "Die Aktion kam bei allen Beteiligten gut an", sagt Polizeihauptkommissar Jörg Metz (Öffentlichkeitsarbeit). Viele Verkehrsteilnehmer*innen seien dankbar gewesen, über die Regeln auf Fahrradstraßen informiert zu werden.

Eins der am häufigsten genannten Probleme sei das zu schnelle Fahren auf Fahrradstraßen. Dort gilt maximal Tempo 30 für alle. In den Gesprächen vor Ort rückte dabei vor allem die Breslauer Straße in den Fokus. "Wir werden diesen Bereich der Fahrradstraße in Zukunft stärker beobachten", so Erster Hauptkommissar Andreas Malberger (Leiter Verkehrsdienst). Angedacht sei dafür eine 24-Stunden-Messung, um festzustellen, wie oft dort tatsächlich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wird.

Ein weiterer Punkt: Viele Autofahrer*innen blockieren an Ampeln den Haltebereich für Radfahrer*innen. Der Bereich ist extra auf der Straße eingezeichnet, dennoch stehen viele Autos bei Rot auf dem Haltestreifen für Radfahrer*innen. Zudem berichteten Fußgänger*innen, dass sie sich über manche Radfahrer*innen ärgern. Diese würden ab und zu statt auf der Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. "Da kommt es dann zu teils gefährlichen Situationen", so Jörg Metz. Grundsätzlich zeigten sich die meisten Verkehrsteilnehmer*innen gestern bei der Info-Aktion aber sehr einsichtig. "Es gibt einen großen Bedarf an Informationen zu den Fahrradstraßen in Essen", so Jörg Metz. Stadt und Polizei Essen werden deshalb auch in Zukunft über die Regeln aufklären und informieren.

Zur Verdeutlichung der Regeln hat die Stadt Essen alle Informationen rund um den Radverkehr in der Stadt auch online zusammengestellt. Darunter ein kurzer Film, der leicht verständlich die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen erklärt: www.essen.de/radfahren.

Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick

Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.

Das gilt auf Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.

Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:

  • Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
  • Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
  • Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.

Hintergrund

Die erste Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen – Frohnhausen) wurde im August 2020 eröffnet und ist eine von insgesamt drei Fahrradstraßenachsen, die die Stadt im letzten Jahr eingerichtet hat. Nach Achse A folgte die Fahrradstraßenachse B (Rüttenscheider Straße) und die Fahrradstraßenachse C (von Steele über Kray und Frillendorf über das UNESCO-Welterbe Zeche Zollverein bis nach Katernberg).

Fahrradstraßen unterstützen eine umweltfreundliche Fortbewegung in der Stadt. Die eingerichteten Fahrradstraßenachsen A, B und C sind deshalb auch Teil des Lead City-Projekts der Stadt Essen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert seit dem 1. Januar 2019 innovative Verkehrsprojekte zur Luftreinhaltung (Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung) in den fünf Modellstädten Bonn, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen und Essen. Die Fahrradstraßenachsen sind zudem neben der Umweltspur (Schützenbahn) und der Protected Bike Lane (Bernestraße) ein wichtiger Baustein der Stadt Essen, um das Modal-Split-Ziel mit einer Verteilung von jeweils 25 Prozent auf die Mobilitätsfelder ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Autoverkehr bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

Herausgegeben von:

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Verkehrsteilnehmer*innen erhielten auf der Rüttenscheider Straße und der Breslauer Straße Flyer mit den wichtigsten Regelungen.

Die Stadt Essen und die Polizei Essen informierten Bürger*innen zu Regeln auf Fahrradstraßen.
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