Bebauungsplan für die Deckelung der A40 wird aufgestellt

18.11.2021

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) hat in seiner heutigen (18.11.) Sitzung beschlossen, dass für den Bereich „Wickenburgstraße / Holsterhauser Straße (Deckelung A40)“ ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für eine Abdeckelung der Autobahn A40 in diesem Bereich, die zukünftig die Stadtteile Holsterhausen und Frohnhausen verbinden kann.

Hintergrund ist der Auftrag aus der Politik die Umsetzung eines Olympischen und Paralympischen Dorfes auf dem Essener Stadtgebiet zu prüfen. Dafür wurde im April 2021 das Konzept der städtebaulichen „Machbarkeitsstudie Olympisches Dorf auf dem Deckel der A40“ erstellt und im Anschluss den politischen Gremien vorgestellt. Mit seinem Beschluss am 30.06.2021 bekräftigte der Rat der Stadt, dass die Abdeckelung der A40 auch unabhängig von einer Olympia-Bewerbung weiterzuverfolgen sei. Die Verwaltung soll dafür alle nötigen Schritte unternehmen. Dazu ist in einem ersten Schritt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig.

Zusammenfassend sieht die Machbarkeitsstudie eine Deckelung bei gleichzeitiger Bebauung und Begrünung in dem Abschnitt zwischen den Autobahnanschlüssen Essen-Frohnhausen und Essen-Holsterhausen sowie dem tieferzulegenden Abschnitt bis zum westlichen Autobahnanschluss Essen-Zentrum mit einer Länge von ca. 2,3 Kilometern vor. Das Konzept sieht rund 3.000 Wohnungen sowie Flächen für Bürogewerbe, Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie vor. Im Plangebiet sollen zudem die städtebaulichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung des betroffenen Areals als Olympisches und Paralympisches Dorf geschaffen werden.

Zur Abdeckelung hat Anfang Oktober ein erstes Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes stattgefunden. Diese kann sich technisch erst mit der Planung intensiver auseinandersetzen, wenn ein entsprechender Auftrag vorliegt. Dementsprechend ist es erforderlich, die Abdeckelung der A40 als vordringlichen Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan einzustellen. Herzu sollen nach der Bildung der neuen Bundesregierung Gespräche im Verkehrsministerium des Bundes geführt werden.

Als ein weiterer vorbereitender Schritt für den A40-Deckel hat der ASPB ebenfalls in der heutigen Sitzung einen Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Planungsbereich empfohlen. Dabei handelt es sich um ein ergänzendes Instrument der Bauleitplanung. Zur Wahrung von Zugriffsrechten erhält die Stadt Essen damit ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Planungsgebiet.

Über den Beschluss darüber wir der Rat der Stadt voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. November entscheiden.

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Visualisierung des Olympischen und Paralympischen Dorf auf dem Deckel der A40, die im Mai von der AS+P Albert Speer + Partner GmbH präsentiert wurde.
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