Privilegierung von Fahrzeugen mit einer "E-Kennzeichnung" auf bewirtschafteten Parkplätzen

26.11.2021

Waren im Jahr 2019 lediglich rund 830 Elektro-Fahrzeuge in Essen gemeldet, so stieg die Zahl bis Oktober dieses Jahres auf über 3.200.

Der Rat der Stadt Essen hatte im Jahr 2019 das Parkraumbewirtschaftungskonzept fortgeschrieben und verabschiedet. Gemäß des damaligen Beschlusses ging damit auch eine Privilegierung der gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gesondert mit "E-Kennzeichnung" zugelassenen Fahrzeuge einher.

Demnach wurde auf die Erhebung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge auf allen bewirtschafteten Parkplätzen bis zur Höchstparkdauer verzichtet. Ausgenommen von dieser Regelung waren wegen des ohnehin hohen Parkdrucks die Bewohnerparkbereiche. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet.

Mit seiner heutigen Entscheidung (26.11.) stimmte der Rat der Stadt Essen nun für die Verlängerung dieser Unterstützung für die E-Mobilität in Essen. Die Privilegierung von Fahrzeugen mit einer "E-Kennzeichnung" wird somit bis zum 31. Dezember 2022 bestand haben. Folglich dürfen diese Fahrzeige künftig auch weiterhin bis zur angegebenen Höchstparkdauer gebührenfrei auf allen bewirtschafteten Parkplätzen parken. Zum Nachweis der Ankunftszeit müssen Fahrer*innen wie gehabt eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe auslegen.

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