Rotbuche an der Hallostraße nicht stand- und verkehrssicher

03.12.2021

Im Sommer 2020 stellte die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück, für das derzeit der Bebauungsplan "Hallostraße / Im Natt" aufgestellt wird, fest, dass die in einer ersten Begutachtung als schützenswert eingestufte Rotbuche (Fagus sylvatica) von einem holzzersetzenden Pilz befallen ist. Der Pilz (Wulstiger Lackporling / Ganoderma adspersum) zeigte sich bereits mit seinem Fruchtkörper am Fuße des Baumes. Durch diesen holzzersetzenden Pilz wird im Laufe der Zeit die Standsicherheit soweit beeinträchtigt, dass der Baum umzufallen droht, obwohl der Baum optisch noch gesund erscheint.

Um eine akute und zukünftige Gefährdung durch den Baum auszuschließen, wurde auf Veranlassung der Unteren Naturschutzbehörde im Oktober 2020 ein umfangreiches Baumgutachten (Bohrwiderstandsmessung) erstellt, dass die Standsicherheit prüfen und die Lebenserwartung des Baumes unter dem Pilzbefall feststellen sollte. Dieses Gutachten liegt mit Datum vom 12. Oktober 2020 vor und kommt zu dem zusammenfassenden Ergebnis, dass von einer potenziellen Reststandzeit von maximal zehn Jahren auszugehen ist.

Da der Pilzbefall auch erhebliche Schäden an den Wurzeln verursachen kann, ist auf Veranlassung der Unteren Naturschutzbehörde mit einem weiterführenden Gutachten mittels Zugversuches im Juni 2021 die Standsicherheit der Rotbuche ergänzend geprüft worden. Beim Zugversuch wird für eine angesetzte Windgeschwindigkeit (in dieser Untersuchung 130 km/h) die Windlast auf die Krone und das Biegemoment am Stammfuß ermittelt.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchte Rotbuche im derzeitigen Zustand nicht stand- und verkehrssicher ist und eine Verkehrsgefahr darstellt. Mit der schnell voranschreitenden Fäule am Stammfuß wird die Standsicherheit weiter abnehmen. Bei einem Windwurf ist die öffentliche Sicherheit dabei stark gefährdet. Ein Umzäunen des Gefahrenbereichs ist kaum möglich.

Die Standsicherheit könnte durch eine deutliche Einkürzung der Krone von etwa 30 Prozent für eine begrenzte Standzeit wiederhergestellt werden. Eine Einkürzung der Krone stellt allerdings für die Rotbuche einen weiteren erheblichen Eingriff dar, der zum Absterben des Baumes führen kann. Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Baumpflege und Folgeuntersuchungen. Hierbei wirkt sich besonders die hohe Empfindlichkeit von Buchen gegenüber einer intensiven Besonnung aus. Diese Baumart reagiert, wegen der dünnen Rinde, häufig mit Sonnenbrand und nachfolgendem weiterem Pilzbefall.

Auf Grundlage dieser gutachterlichen Einschätzung und Abwägung aller naturschutzrechtlichen Belange hat die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung zur Fällung der Rotbuche erteilt.

In dem geplanten Bebauungsplan war ursprünglich der dauerhafte Erhalt der Rotbuche festgesetzt. Im Hinblick auf den langfristigen Erhalt des Baumstandortes wird der Bebauungsplan nun einen entsprechenden Ersatz für die Rotbuche beinhalten.

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