Schulausschuss empfiehlt Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten

08.12.2021

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat in seiner heutigen (08.12.) Sitzung die Teilnahme an den Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen als auch der Europäischen Union zur digitalen Ausstattung von Schulen in Essen sowie die Teilnahme an der Maßnahme zur Förderung der IT-Administration empfohlen. Zudem wurde empfohlen, die Verwaltung mit der sofortigen Umsetzung der notwendigen Beschaffungsvorgänge sowie dem Ausbau der benötigten personellen und technischen Strukturen zu beauftragen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte Ende September die "Digitalstrategie Schule NRW" vorgestellt, mit der rund zwei Milliarden Euro bis 2025 in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investiert werden soll. Wovon 184 Millionen Euro auf ein zweites Ausstattungsprogramm für Schüler*innen mit digitalen Endgeräten entfallen, von denen wiederum 112 Millionen Euro von der Europäischen Union als Reaktion auf die Corona-Pandemie aus dem Aufbauprogramm REACT-EU finanziert werden.

Mit diesem Programm soll es Schulträgern ermöglicht werden, an Schulen in sozial benachteiligten Lagen alle Schüler*innen mit digitalen Endgeräten auszustatten. Insgesamt ist für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Essen eine Fördersumme von 24.753.500 Euro vorgesehen.

Diese verteilt sich auf zwei Ausstattungsmaßnahmen:

Zum einen die Fördermaßnahme des Landes NRW zur "Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW" mit einem Gesamtvolumen von rund 7.918.625 Euro und zum anderen die Fördermaßnahme des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur "Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des 'REACT-EU'" mit einem Gesamtvolumen von rund 16.834.875 Euro.

Ergänzt werden sollen diese Ausstattungsmaßnahmen durch die Maßnahme zur Förderung von IT-Administration für Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 2.938.161 Euro für die Stadt Essen.

Anders als bei den Sofortausstattungsmaßnahmen im vergangenen Jahr wird bei diesen Fördermaßnahmen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten der Fokus nicht auf die individuelle, wirtschaftliche Situation der Schüler*innen gelegt. Stattdessen ist es Ziel, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten zu ermöglichen. Die Fördermaßnahme "IT-Administration" hat zum Ziel, Schulträger bei der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden für die schulischer IT-Infrastruktur zu unterstützen.

Umsetzung der Fördermaßnahmen

Bereits in 2016 hat die Stadt Essen begonnen, im Rahmen der Medienentwicklungsplanung die Schulen mit iPads zum Einsatz im pädagogischen Bereich auszustatten. Sowohl durch diese Maßnahmen, als auch durch die erfolgreiche Umsetzung der Sofortausstattungsprogramme im vergangenen Jahr werden zurzeit bereits rund 20.000 Geräte erfolgreich im unterrichtlichen Kontext eingesetzt. Das iPad mit dem Betriebssystem iOS ist mittlerweile etabliert und führend im Bildungssektor, so dass für die Umsetzung der aktuellen Ausstattungsprogramme ausschließlich die Aufstockung des bereits vorhandenen Geräte-Bestands, der technischen Infrastruktur und der Ressourcen für Support und Betrieb im Alfried Krupp-Schulmedienzentrum (AKSMZ) in Frage kommen. Die avisierten Mittel sind nach heutigem Stand ausreichend, um weitere rund 60.000 Geräte an die Schulen zu bringen.

Die Verwaltung der dann insgesamt rund 80.000 iPads wird eine Herausforderung, da die für den Betrieb, Wartung und Support vorhandenen Strukturen an die neuen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Für den Bereich der systemtechnischen Betreuung der Geräte muss vor dem Hintergrund einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung ein sukzessiver Aufbau der Personalstrukturen im AKSMZ erfolgen. Während zurzeit für die im Schulalltag eingesetzten Geräte das zentral durch das AKSMZ bereitgestellte Support- und technische Fortbildungsangebot ausreichend ist, ist es bei einer Vollausstattung der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte zwingend erforderlich einen kontinuierlichen, planbaren und niederschwelligen Support vor Ort anzubieten. Insbesondere um so stundenweise den sonst durch das Lehrpersonal zu leistenden First-Level-Support zu reduzieren.

Finanzielle Herausforderungen für die Kommunen

Die Digitalisierung der Schulen stellt die Stadt Essen und andere Kommunen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Die vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegten Förderprogramme unterstützen die Kommunen lediglich in der Beschaffung von digitaler Ausstattung. Bei diesen Ausstattungsprogrammen werden anfallende Sach- und Personalkosten für den Betrieb und die Unterhaltung der beschafften Technik grundsätzlich nicht mitfinanziert. Diese Kosten und die Kosten für Reinvestitionen nach Auslaufen der jeweiligen Nutzungsdauern der über die Programme beschafften Technik sind daher ausschließlich durch den jeweiligen Schulträger zu tragen. Dadurch wird der städtische Haushalt in den Folgejahren erheblich belastet.

Der Rat der Stadt Essen wird darüber in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Dezember, entscheiden.

Zum Hintergrund

Bereits im vergangenen Jahr wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung zwei Sofortausstattungsprogramme – zum einen für die Ausstattung von Lehrer*innen mit dienstlichen Endgeräten, zum anderen für die Ausstattung sozial benachteiligter Schüler*innen mit schulisch genutzten mobilen Endgeräten – auf den Weg gebracht. Beide Ausstattungsprogramme wurden durch den Fördergeber als direkte Reaktion auf die pandemiebedingten Schulschließungen und damit verbundene soziale Schieflagen und Herausforderungen im Wechsel- und Distanzunterricht konzipiert. Im Sommer 2020 hatte die Stadt im Rahmen einer Spendenaktion gemeinsam mit der Firma Medion mehrere hundert mobile Endgeräte an Schüler*innen im Essener Norden verteilt.

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