Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai

Versand der Wahlbenachrichtigungen startet in Kürze

08.04.2022

Im Vorfeld der Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, informiert das Wahlamt der Stadt Essen über wichtige Details und Termine zu den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seinen Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Zum Stichtag am 3. April waren rund 406.000 Personen in Essen zur Landtagswahl wahlberechtigt.

Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist vom 25. bis 29. April im Essener Rathaus, Porscheplatz 1, oder im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 2. Etage, während der Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis spätestens 23. April ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 88-12345 eine neue Karte beantragen. Der Versand in Essen erfolgt in den nächsten Tagen.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Stimmbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist die Karte nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die ins Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahlraum wählen.

Den genauen Wahlraum können Wähler*innen unter der Hotline 88-12345 erfragen.

Briefwahl

Unter www.essen.de/briefwahlantrag_online können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Dies ist der schnellste und unkomplizierteste Weg.

Der Antrag kann auch per Post mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gestellt werden. Briefwahlanträge können außerdem formlos gestellt werden. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.

Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 12. Mai, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein.

Alternativ können Wähler*innen vom 19. April bis zum 13. Mai im Rathaus Essen, Porscheplatz, Erdgeschoss – während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr persönlich ihre Stimme abgeben. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte, mindestens jedoch der Personalausweis oder Reisepass.

Wahlschein

Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen.

Wer bis zum Samstag, 14. Mai, 12 Uhr, glaubhaft versichert, dass er seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt die Neuausstellung beantragen.

Rücksendung von Wahlbriefen

Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 14. Mai, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Essener Rathauses, Porscheplatz 1, oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Briefwähler*innen tragen die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88-12345 weiter. Informationen zur Landtagswahl sind im Internet auf www.essen.de/landtagswahl2022 oder auf den Seiten des Innenministeriums NRW unter www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/landtagswahlen abrufbar.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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