Das Wahlamt informiert zur Landtagswahl am 15. Mai

29.04.2022

Bei der kommenden Landtagswahl am 15. Mai sind rund 406.000 Essener*innen wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungskarten, mit denen die Wahlberechtigten darüber informiert werden, dass sie zur Landtagswahl wahlberechtigt sind und in welchem Wahlraum sie ihre Stimme abgeben können, sind in den letzten Wochen zugestellt worden. Wichtig ist, dass die Stimmabgabe im Wahlraum auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte unter Vorlage des Personalausweises möglich ist.

Bürger*innen, die nicht wissen, in welchem Wahlraum die Stimmabgabe am Wahlsonntag erfolgen kann, können die Wahlraumsuche auf www.essen.de/landtagswahl2022 nutzen oder beim Wahlamt unter der Rufnummer 0201 88-12345 erfragen.

Wer am Wahlsonntag nicht seinen Wahlraum aufsuchen kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen. Unter www.essen.de/briefwahlantrag_online können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Dies ist der schnellste und unkomplizierteste Weg. Für einen Antrag auf Briefwahl benötigt man die Wahlbenachrichtigungskarte. Darüber hinaus kann der Antrag auch per Post mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gestellt werden. Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag per Brief. Benötigt werden hier Name und Vornamen, die Adresse, das Geburtsdatum sowie die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden.

Bei gemeinsamen Anträgen von Ehepartner*innen oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch per E-Mail an wahl@essen.de möglich. Hier ist immer das Geburtsdatum anzugeben.

Bürger*innen, die einen Antrag für eine andere Person stellen möchten, benötigen eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.

Der Briefwahlantrag sollte spätestens am Donnerstag, 12. Mai, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein. Alternativ können Wähler*innen bis zum 13. Mai im Erdgeschoss des Essener Rathauses am Porscheplatz, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr, persönlich ihre Stimme abgeben. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte, mindestens jedoch der Personalausweis oder Reisepass.

Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiter*innen des Serviceteams des Wahlamtes unter der Telefonnummer 0201 88-12345 zur Verfügung.

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Stadt Essen
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