Abschlussbericht zum Fußverkehr-Check

09.06.2022

Anfang 2021 hatte sich die Stadt Essen für die Durchführung des Fußverkehrs-Checks beworben und wurde anschließend als Teilnehmerin ausgewählt. Der Abschlussbericht des Fußverkehrs-Checks, der im Sommer und Herbst letzten Jahres durchgeführt wurde, war heute (09.06.) Thema im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Erstellt wurde der Bericht vom Planungsbüro VIA eG Köln, welches den Fußverkehrs-Check begleitet hat.

Schwerpunkte der Untersuchungen, die beim Fußverkehrs-Check von interessierten Bürger*innen, Expert*innen sowie Vertreter*innen politischer Gremien und Organisationen durchgeführt wurden, waren insbesondere die Themen Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit aber auch Fußwegeverbindungen, Schulwege und die Aufenthaltsqualität für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Das Untersuchungsgebiet des Fußverkehrs-Checks konzentrierte sich dabei auf den Innenstadtbereich sowie auf den Stadtteil Holsterhausen. Bei insgesamt zwei Begehungen, die im September letzten Jahres stattfanden, nahmen die Teilnehmer*innen die örtlichen Gegebenheiten unter die Lupe, sammelten Erkenntnisse und entwickelten Ideen für mögliche Verbesserungen. Gemeinsam mit dem Planungsbüro VIA eG Köln diskutierten Essener*innen anschließenden die gewonnenen Eindrücke in einem Abschluss-Workshop mit der Stadtverwaltung.

Der nun vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks in Essen zusammen und umfasst außerdem einen Maßnahmenkatalog. Im Detail gliedert sich der Bericht in die die folgenden fünf Schwerpunkte auf:

1. Verkehrssicherheit

2. Barrierefreiheit der Fußwegebeziehungen

3. Aufenthaltsqualität und Attraktivität

4. Stärkung der Fußwegebeziehungen

5. Schulisches Mobilitätsmanagement

Konkrete Informationen zu den einzelnen Themenschwerpunkten können dem Bericht entnommen werden (siehe rechts).

Die insgesamt 40 Maßnahmenempfehlungen, die im Zuge des Fußverkehrs-Checks entwickelt und erarbeitet wurden und als Maßnahmenkatalog Teil des Berichts sind, werden aktuell durch die Verwaltung geprüft. Das zuständige Amt für Straßen und Verkehr wird die entsprechenden Maßnahmen darin zunächst ordnen und anschließend weiter bearbeiten.

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