Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern: Erweiterung der Förderfähigkeit auf Anlehnbügel

08.09.2022

Das Förderprogramm für Fahrradabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern, das im Juli startete, wird um die Förderfähigkeit auf einfache Anlehnbügel erweitert. Das hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner heutigen Sitzung (08.09.) zur Kenntnis genommen.

Anlehnbügel bieten den Vorteil, dass sie einfache und vielseitige Konstruktionen sind. Sie ermöglichen dadurch eine flexible Nutzung für alle Arten von Rädern wie Lastenräder, Kinderräder, Anhänger, Tandems oder auch Fatbikes. Für den Erhalt einer Förderung müssen die Anlehnbügel eine Länge von mindestens 80 Zentimetern sowie eine Höhe von mindestens 60 Zentimetern haben. Die Abstände zwischen den Bügeln müssen 100 Zentimeter betragen. In begründeten Ausnahmefällen darf der Abstand auf minimal 80 Zentimeter gesenkt werden.

Die Förderrichtline mit Stand vom 22. Juni wird um den entsprechenden Absatz ergänzt. Die überarbeitete Richtlinie, ein Hinweisblatt zur Auswahl und zu den weiteren Voraussetzungen der Anlehnbügel, der Online-Antrag sowie alle weiteren Informationen können unter www.essen.de/fahrradstellplatz abgerufen werden.

Zum Hintergrund

Am 1. Juli startete das "Förderprogramm für Fahrradabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern". Gemäß der Förderrichtline war die Förderung bisher nur auf ADFC-zertifizierte Abstellanlagen beschränkt, um eine schnelle Prüfung der Anträge ermöglichen zu können. Unmittelbar nach Start des Förderprogramms gingen bereits die ersten Anträge ein – ebenso wie Nachfragen interessierter Immobilieneigentümer*innen zur Förderfähigkeit von einfachen Anlehnbügel ohne ADFC-Zertifizierung. Hinsichtlich eines möglichst einfachen Erhalts einer Förderung folgte daher die Prüfung zur Erweiterung der Förderrichtlinie.

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