Anmeldungen zur Hundesteuer - Stadt Essen zieht Bilanz nach verstärkten Kontrollen

02.12.2022

Am 19. September 2022 kündigte die Stadt Essen verstärkte Kontrollen der Anmeldungen zur Hundesteuer in Essen an. In den vergangenen Wochen überprüften daraufhin Stadtsteueramt und Kommunaler Ordnungsdienst verstärkt Hundehalter*innen, Hunde und vor allem deren Steuermarken. Grund dafür war die Annahme einer hohen Dunkelziffer von Vierbeinern, die nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Zudem sollte im Interesse pflichtbewusster Hundehalter*innen, die ihrer Abgabepflicht nachkommen, der Steuergerechtigkeit genüge getan werden. Die Stadt Essen zieht nun eine positive Bilanz zu den Kontrollen.

Die Ergebnisse der Kontrollen im Überblick

Aufgrund der Ankündigung wurden im Zeitraum vom 21. September bis 23. Oktober 2022 bereits 1.445 Hunde bei der Stadt Essen an- und nachgemeldet. In der Zeit vom 10. bis zum 23. Oktober erfolgten die verstärkten Kontrollen, bei denen insgesamt 750 Hunde und deren Halter*innen überprüft wurden. In etwa 300 Fällen konnte keine gültige Steuermarke vorgelegt werden. Die Ermittlungen des Stadtsteueramts der Stadt Essen führten dabei zu weiteren Neu- und Nachbesteuerungen von 75 Tieren. In den anderen Fällen konnte der Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer nachträglich vorgelegt werden.

Die Nichtanmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß gültiger Hundesteuersatzung dar. Im Zuge der Kontrollen kam es in einem Teil der Fälle zusätzlich zu einer rückwirkenden Besteuerung von bis zu zehn Jahren. Aufgrund dieser Ergebnisse, resultierend aus den Nachmeldungen durch die Ankündigung sowie der Kontrollen, kann somit die Annahme einer hohen Dunkelziffer von Hunden, die nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, bestätigt werden. Daher sollen auch zukünftig verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, um diesem Problem entgegenzuwirken.

Gesonderte Anmeldung von großen Hunden notwendig

Zudem ist bei den Kontrollen aufgefallen, dass die Anmeldungen von großen Hunden nach dem Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) oft nicht durchgeführt wurden. Denn: Neben der Anmeldung beim Steueramt, muss die Haltung großer Hunde zusätzlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Große Hunde nach dem LHundG NRW sind Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Die Einstufung als großer Hund gilt ausdrücklich auch für Welpen, die ausgewachsen diese Größe erreichen werden.

Weitere Informationen zu den Vorschriften nach dem Landeshundegesetz NRW sowie den Anmeldebedingungen der Hunde sind unter www.essen.de/landeshundegesetz zu finden.

Weitere Informationen zur Hundesteuer

In Essen sind rund 27.500 Hunde offiziell zur Hundesteuer angemeldet. Alle Essener Hundehalter*innen sind dazu verpflichtet, ihren Vierbeiner innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Essen fließen. Mit der Hundesteuer wird vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde zu begrenzen. Eine unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Stadt Essen geahndet werden kann.

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