Schutz und Erhalt der Eyhofsiedlung: Informationsveranstaltung zur Erhaltungssatzung

Am Dienstag, 13. Juni, von 17 bis 19 Uhr, in der Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde Rellinghausen, Bodelschwinghstraße 6, 45134 Essen

31.05.2023

Das Planungsbüro STADTGUUT wurde von der Stadt Essen mit einem Gutachten zur Eyhofsiedlung beauftragt und stellte gemeinsam mit Vertreterinnen*Vertretern des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen erste Ergebnisse in einer Informationsveranstaltung am 14. Dezember 2022 vor. Im Anschluss daran wurden die Hinweise der Bürger*innen in die Begutachtung miteinbezogen und auf der Grundlage des Gutachtens über den Erhaltungswert der Siedlung ein Entwurf für eine Erhaltungssatzung erarbeitet.

Für interessierte Bürger*innen findet nun am Dienstag, 13. Juni, um 17 Uhr in der Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde Rellinghausen, Bodelschwinghstraße 6, 45134 Essen, eine Informationsveranstaltung statt. Bei der Veranstaltung bekommen die Teilnehmenden Informationen zum aktuellen Entwurf der Erhaltungssatzung und haben die Möglichkeit zentrale Fragen zu besprechen. Vor Ort sein werden Vertreter*innen des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Planungsbüros STADTGUUT.

Zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist keine Anmeldung notwendig. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/stadtplanung.

Zum Hintergrund

Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhofsiedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Um die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, könnte sie nun durch eine sogenannte Erhaltungssatzung geschützt werden. Die Verwaltung der Stadt Essen wurde im Dezember 2021 damit beauftragt, einen Entwurf einer solchen Erhaltungssatzung auszuarbeiten. Mit Inkrafttreten dieser Satzung würden der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen. Um zu klären, was genau die städtebauliche Eigenart ausmacht und zukünftig mit einer Satzung geschützt werden könnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.

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