Änderung der Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2024

29.11.2023

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner November-Sitzung die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2024 beschlossen.

Die Gebühren für Winterdienst und Straßenreinigung steigen im nächsten Jahr an. Auch die Gebühren für die Abfallbeseitigung und für das Abwasser werden erhöht.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben dagegen unverändert. Im kommenden Jahr gilt damit für die Grundsteuer A weiterhin ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B von 670 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.

Die durchschnittliche finanzielle Belastung eines Vier-Personen-Musterhaushalts im Jahr 2024 steigt gegenüber dem Vorjahr um 7,30 Euro pro Monat und damit auf 87,60 Euro pro Jahr an, das ist eine Steigerung von 6,42 Prozent.

Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2024

Die Gebühr für Restabfall steigt im Jahr 2024 um 10 Cent von 3,02 Euro je Liter bei wöchentlicher Leerung im Vollservice auf 3,12 Euro an. Die Gebühr für den Bioabfall bleibt weiter konstant bei 0,45 Euro.

Bei den Abwassergebühren steigen unter anderen die Schmutzwassergebühren um 19 Cent von 3,39 Euro (im Vorjahr) auf 3,58 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche bleibt dagegen unverändert bei 1,84 Euro. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt im Gebührenbereich Schmutz- und Niederschlagswasser bedeutet dies eine Erhöhung um 38 Euro von 862 Euro auf 900 Euro jährlich.

Die Straßenreinigungsgebühr steigt um 1,90 Euro von 8,63 Euro (im Vorjahr) auf nun 10,53 Euro pro Frontmeter.

Die Winterdienstgebühren werden ebenfalls erhöht. Für den Streuplan A steigt die Gebühr um 74 Cent von 2,35 Euro (im Vorjahr) auf 3,09 Euro pro Frontmeter. Für den Streuplan B steigt die Gebühr um 50 Cent von 1,57 Euro (im Vorjahr) auf 2,07 Euro pro Frontmeter.

Gründe für die Gebührenanpassungen

Grund für die leichte Steigerung bei der Abfallbeseitigung sind insbesondere gestiegene Preise bei der Müllverbrennung. Durch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Damit wirkt sich die CO2-Preiserhöhung ab 2024 kostenerhöhend auf die Entsorgungskosten aus. Im Bereich Abwasser sorgen vor allem erhöhte Personalkosten durch die zurückliegenden Tarifeinigungen zu den Kostentreibern. Darüber hinaus hat die Emschergenossenschaft für das Jahr 2024 eine außerordentlich hohe Beitragssteigerung um 9,18 Prozent angekündigt und begründet dies mit den gestiegenen Preisen für Energie, der Ausstattung von Kläranlagen mit einer zusätzlichen (vierten Reinigungsstufe). Im Vorjahr hatte die Stadt erstmalig einen Anspruch auf die Abwassergebührenhilfe nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW zur Senkung der Abwassergebühren gestellt. Auch für das Jahr 2024 erfüllt die Stadt die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Bedarfszuweisung. Der voraussichtliche Anspruch entsteht erneut bei der Niederschlagswassergebühr und wird mit dem hälftigen Vorjahreswert in Höhe von 739.000 Euro kostensenkend eingerechnet, somit gibt es in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen. Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst müssen insbesondere aufgrund neuer Leistungsverträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) erhöht werden. Die Aufstockung und Intensivierung von Reinigungshäufigkeiten führt zu gestiegenen Personalkosten sowie zu erhöhten Aufwänden in der Reinigungslogistik und der technischen Ausstattung. Als Mehrleistung kommt außerdem ab 2024 die Schwerpunktreinigung für die Innenstadt und die Mittelzentren (Steele, Altenessen, Borbeck, Rüttenscheid) hinzu.

Die einzelnen Gebührenberechnungen können in den jeweiligen Vorlagen des Ratsinformationssystem nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den Grundbesitzabgaben finden Interessierte unter www.essen.de/grundbesitzabgaben2024.

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