Rat spricht sich für Verstetigung der Grillzonen im Essener Stadtgebiet aus

13.03.2024

In seiner heutigen Sitzung (13.03.) hat sich der Rat der Stadt Essen für die Verstetigung der Grillzonen im Essener Stadtgebiet ausgesprochen. Ausstehend sind noch die Entscheidungen in den Bezirksvertretungen I, VI und III.

Wenn alle Beschlüsse vorliegen, sollen seitens der jeweiligen Bezirksvertretung folgende Grillzonen in Essen weitergeführt bzw. eingerichtet werden:

  • Bezirk I: Stadtgarten und Nordpark
  • Bezirk II: Elsa-Brandström-Park (neu)
  • Bezirk III: Gervinuspark
  • Bezirk IV: Parkanlage Residenzaue
  • Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
  • Bezirk VI: keine Grillzone gewünscht
  • Bezirk VII: Volksgarten Kray, Grünanlage Hengler Straße, Hörster Feld
  • Bezirk VIII: keine Grillzone möglich
  • Bezirk IX: Grünanlage ehemaliges Freibad Werden

Eine Änderung ist durch die Bezirksvertretungen jederzeit möglich.

Auch zukünftig ist eine Bestreifung der Grillzonen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) vorgesehen mit Unterstützung der Sicherheitskräfte der RGE. Außerdem gilt weiterhin, dass in den Bezirken, in denen keine Grillzonen durch die Bezirksvertretung ausgewiesen wird, das Grillverbot nicht vollzogen wird.

Weitere Informationen rund um das Thema Grillzonen sowie die geltenden Regeln sind unter www.essen.de/grillen zu finden.

Zum Hintergrund

Im August 2020 hatte der Rat der Stadt Essen mit der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen ein allgemeines Grillverbot und die Einrichtung von Grillzonen auf den Weg gebracht. Mit einem Pilotprojekt wurden im Stadtbezirk I im Juli 2022 zwei Grillzonen eingerichtet. Dieses Pilotprojekt wurde im Sommer 2023 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Hierdurch sollten entsprechende Erfahrungen gesammelt werden und anschließend über die Fortführung entschieden werden. Auf Grundlage der im letzten Jahr gesammelten Erfahrungen wird nun über die Fortführung und Verstetigung der Grillzonen entschieden.

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