Grillzonen in Essen

Nach der Ausweitung des Testbetriebs im Jahr 2023 erfolgt nun eine Verstetigung der Grillzonen im Essener Stadtgebiet.

Folgende Grillzonen wurden eingerichtet

  • Bezirk I: Stadtgarten und Nordpark
  • Bezirk II: Elsa-Brändström-Park
  • Bezirk III: Gervinuspark
  • Bezirk IV: Parkanlage Residenzaue
  • Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
  • Bezirk VII: Volksgarten Kray, Grünanlage Hengler Straße, Hörster Feld
  • Bezirk IX: Im Löwental (ehemaliges Freibad Werden)

Grillverbot auf anderen Anlagen und Verkehrsflächen

In Stadtbezirken mit einer eingerichteten Grillzone ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb dieser Zone nicht gestattet. Mit der Einrichtung einer Grillzone im Löwental im Bezirk IX darf nun zum Beispiel auf der Brehminsel in Werden nicht mehr gegrillt werden.

Für die Durchsetzung des Grillverbotes im Stadtgebiet gilt weiterhin die Regelung, dass in Stadtbezirken, in denen eine Grillzone zwar eingerichtet werden könnte, aber die Bezirksvertretung die Einrichtung versagt, ein Grillverbot nicht vollzogen wird. Diese Regelung findet im Bezirk VI Anwendung.

In den Bezirken, in denen es nicht möglich ist, Grillzonen einzurichten, wird hingegen ein Grillverbot vollzogen. Diese Regelung findet im Bezirk VIII Anwendung.


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Markierung vor Ort

Die Grillzonen werden vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit deutlich wird, wo gegrillt werden darf und wo nicht, werden die Flächen mit roten Pollern markiert. So werden den Nutzerinnen und Nutzern der Verlauf und die Grenzen der Flächen nachvollziehbar aufgezeigt.

Infrastruktur vor Ort und Spielregeln für die Grillzonen

  • Das Grillen ist ausschließlich in der markierten Zone des Parks zwischen 10 und 21 Uhr erlaubt – in anderen Bereichen ist das Grillen untersagt.
  • In den Grillzonen stehen keine Grills zur Verfügung. Bitte bringen Sie ihren eigenen Grill und das nötige Zubehör mit und nehmen Sie alles nach dem Grillen wieder mit nach Hause.
  • Bitte bringen Sie auch Grillkohle und Anzünder selbst mit – das Anzünden mittels gesammelten Ästen und Zweigen o.ä. ist nicht gestattet – ebenso wenig das Entzünden des Grills mit beschleunigenden Mitteln wie Benzin, Spiritus etc.
  • Grillen ist nur auf dem Grill erlaubt – bodennahe Grills und Lagerfeuer beispielsweise in ausgehobenen Gruben sind verboten.
  • Es ist grundsätzlich untersagt, unter Bäumen zu grillen. Grillen verursacht Funkenflug, der Äste, Zweige und Laub in Brand setzen kann. Auch schädigt die abstrahlende Hitze den Baum.
  • Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll. Wir haben in den Grillzonen ausreichende Möglichkeiten geschaffen, Müll zu entsorgen. An den Grillzonen gibt es jeweils Entsorgungsstationen. Dort finden Sie sowohl Restmüllbehälter als auch einen speziellen Aschecontainer, über den Sie Kohle und Asche ohne Brandgefahr entsorgen können.
  • Zu den Grillzonen gehört jeweils ein Toilettenangebot. Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtungen so, wie sie sie selbst vorfinden möchten.
  • Das Ballspielen ist in den Grillzonen nicht gestattet. Nutzen Sie dafür die anderen Flächen in den Parks.
  • Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, so dass alle nach dem Grillen zufrieden nach Hause gehen können. Und nehmen Sie ebenso Rücksicht auf die Natur und achten Sie stets darauf, dass keine Pflanzen und Tiere zu Schaden kommen.
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