Die Stadt Essen hat im Bezirk I zwei Grillzonen eingerichtet. Diese befinden sich im Stadtgarten und im Nordpark. In allen anderen Parks im Bezirk I ist das Grillen ab dem 1.7.2022 untersagt.
In den anderen Bezirken der Stadt Essen ist das Grillen in Parkanlagen weiterhin gestattet, mit drei Ausnahmen: Im Hallopark, im Schloßpark Borbeck und im Krupp-Park besteht ein grundsätzliches Grillverbot. Im Grugapark darf nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen, die zu diesem Zweck angemietet werden können, gegrillt werden.
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