Grillzonen in Essen

Im Juli 2022 wurden im Rahmen eines Pilotprojekts für den Stadtbezirk I zwei Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark eingerichtet. Der Testbetrieb wurde nun auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.

Folgende Grillzonen wurden eingerichtet

  • Bezirk I: Stadtgarten
  • Bezirk I: Nordpark
  • Bezirk II: Parkanlage Haumannplatz
  • Bezirk IV: Parkanlage Residenzaue
  • Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
  • Bezirk VII: Volksgarten Kray
  • Bezirk VII: Grünanlage Hengler Straße
  • Bezirk VII: Grünanlage Hörster Feld
  • Bezirk IX: Im Löwental

In Bezirk III wurde die Einrichtung einer Grillzone im Gervinuspark vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung III wird darüber in ihrer Sitzung am 17. August 2023 entscheiden. Die Einrichtung einer Grillzone in der Grünanlage Katernberger Bach wurde von der Bezirksvertretung VI abgelehnt. In Bezirk VIII steht derzeit keine Fläche zur Nutzung als Grillzone zur Verfügung.

Grillverbot auf anderen Anlagen und Verkehrsflächen

In Stadtbezirken mit einer eingerichteten Grillzone ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb dieser Zone nicht gestattet. Mit der Einrichtung einer Grillzone Im Löwental in Bezirk IX, zählt dazu zum Beispiel auch die Brehminsel in Werden.

Die Grillzonen werden vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit deutlich wird, wo gegrillt werden darf und wo nicht, werden die Flächen mit roten Grillzonenmarkierungspollern markiert. So werden den Nutzerinnen und Nutzern der Verlauf und die Grenzen der Flächen nachvollziehbar aufgezeigt.

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Infrastruktur vor Ort und Spielregeln für die Grillzonen

  • Das Grillen ist ausschließlich in der markierten Zone des Parks zwischen 10 und 21 Uhr erlaubt – in anderen Bereichen ist das Grillen untersagt.
  • In den Grillzonen stehen keine Grills zur Verfügung. Bitte bringen Sie ihren eigenen Grill und das nötige Zubehör mit und nehmen Sie alles nach dem Grillen wieder mit nach Hause.
  • Bitte bringen Sie auch Grillkohle und Anzünder selbst mit – das Anzünden mittels gesammelten Ästen und Zweigen o.ä. ist nicht gestattet – ebenso wenig das Entzünden des Grills mit beschleunigenden Mitteln wie Benzin, Spiritus etc.
  • Grillen ist nur auf dem Grill erlaubt – bodennahe Grills und Lagerfeuer beispielsweise in ausgehobenen Gruben sind verboten.
  • Es ist grundsätzlich untersagt, unter Bäumen zu grillen. Grillen verursacht Funkenflug, der Äste, Zweige und Laub in Brand setzen kann. Auch schädigt die abstrahlende Hitze den Baum.
  • Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll. Wir haben in den Grillzonen ausreichende Möglichkeiten geschaffen, Müll zu entsorgen. An den Grillzonen gibt es jeweils Entsorgungsstationen. Dort finden Sie sowohl Restmüllbehälter als auch einen speziellen Aschecontainer, über den Sie Kohle und Asche ohne Brandgefahr entsorgen können.
  • Zu den Grillzonen gehört jeweils ein Toilettenangebot. Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtungen so, wie sie sie selbst vorfinden möchten.
  • Das Ballspielen ist in den Grillzonen nicht gestattet. Nutzen Sie dafür die anderen Flächen in den Parks.
  • Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, so dass alle nach dem Grillen zufrieden nach Hause gehen können. Und nehmen Sie ebenso Rücksicht auf die Natur und achten Sie stets darauf, dass keine Pflanzen und Tiere zu Schaden kommen.
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