Im Juli 2022 wurden im Rahmen eines Pilotprojekts für den Stadtbezirk I zwei Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark eingerichtet. Der Testbetrieb wurde nun auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Folgende Grillzonen wurden eingerichtet
- Bezirk I: Stadtgarten
- Bezirk I: Nordpark
- Bezirk II: Parkanlage Haumannplatz
- Bezirk IV: Parkanlage Residenzaue
- Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
- Bezirk VII: Volksgarten Kray
- Bezirk VII: Grünanlage Hengler Straße
- Bezirk VII: Grünanlage Hörster Feld
- Bezirk IX: Im Löwental
In Bezirk III wurde die Einrichtung einer Grillzone im Gervinuspark vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung III wird darüber in ihrer Sitzung am 17. August 2023 entscheiden. Die Einrichtung einer Grillzone in der Grünanlage Katernberger Bach wurde von der Bezirksvertretung VI abgelehnt. In Bezirk VIII steht derzeit keine Fläche zur Nutzung als Grillzone zur Verfügung.
Grillverbot auf anderen Anlagen und Verkehrsflächen
In Stadtbezirken mit einer eingerichteten Grillzone ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb dieser Zone nicht gestattet. Mit der Einrichtung einer Grillzone Im Löwental in Bezirk IX, zählt dazu zum Beispiel auch die Brehminsel in Werden.
Die Grillzonen werden vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit deutlich wird, wo gegrillt werden darf und wo nicht, werden die Flächen mit roten Grillzonenmarkierungspollern markiert. So werden den Nutzerinnen und Nutzern der Verlauf und die Grenzen der Flächen nachvollziehbar aufgezeigt.
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