Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045

29.05.2024

Die Essener Stadtverwaltung ist für rund 1.540 Kilometer Straßen im Stadtgebiet zuständig – ausgenommen sind Bundes- und Landesstraße im Außerortsbereich. Die Straßeninfrastruktur in Essen muss in den nächsten 20 Jahren mit hoher Priorität erneuert werden. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Verwaltung das Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 aufgelegt. Es gliedert sich dabei in das Hauptstraßenerneuerungsprogramm, das Nebenstraßenerneuerungsprogramm, das Erneuerungsprogramm für die Lichtsignalanlagen (Ampeln) und dem Erneuerungsprogramm für Bushaltestellen.

Erneuerungsbedarf bis 2045

Insgesamt müssen im Essener Stadtgebiet 140 Abschnitte mit einer jeweiligen Länge von mindestens 200 Metern und einer Gesamtfläche von rund 810.000 Quadratmetern auf Hauptverkehrsstraße bis 2045 erneuert werden. Das bedeutet, dass jedes Jahr etwa sechs bis sieben Abschnitte gleichzeitig erneuert werden müssen, was wiederum eine Verdopplung der aktuellen Erneuerungsleistung bedeutet. In Zuge der Erneuerungen sollen dabei auch der erforderliche Bedarf an planerischen Verbesserungen, wie beispielsweise der Bau von Radverkehrsanlagen oder zusätzlichen Baumpflanzungen, berücksichtigt werden. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die durchschnittliche jährliche Erneuerungsleistung von Hauptverkehrsstraßen deutlich zu steigern – von rund 22.500 Quadratmeter auf über 38.000 Quadratmetern pro Jahr. Im Zuge dessen können bis zum Jahr 2035 zudem voraussichtlich rund 20 Kilometer und bis 2045 weitere 25 Kilometer Radverkehrsanlagen entstehen, um somit bestehende Lücken in Fahrradnetz zu schließen.

Bei der Betrachtung der Essener Nebenstraße ergibt sich auf rund 800 Abschnitten ein Erneuerungsbedarf, welcher bis 2045 abgearbeitet werden soll. Um die entsprechenden Maßnahmen zu priorisieren, ist vorgesehen, den aktuellen Zustand der Nebenstraßen in den nächsten Jahren neu zu erfassen.

Bei den Lichtsignalanlagen im Essener Stadtgebiet stellt sich die Situation so dar, dass von den 650 Anlagen 380 dringend erneuert werden müssen, da diese über 20 Jahre alt sind, teils über alte Steuergeräte verfügen oder zum Großteil noch Glühlampen verbaut sind. Bei rund 100 der zu erneuernden Ampeln ist der Austausch der Steuergeräte sowie Leuchttechnik innerhalb der nächsten zehn Jahre vorgesehen, weitere rund 55 Anlagen können im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen von Hauptverkehrsstraße erneuert werden. Für die übrigen rund 225 Ampelanlagen stellt sich ein Erneuerungszeitraum bis zum Jahr 2045 dar.

Von den gemäß Nahverkehrsplan 2017 prioritär umzubauenden 690 Bushaltesteigen in Essen sind aktuell 630 noch nicht barrierefrei. Im Zuge der Straßenerneuerungsprogramme können an Hauptverkehrsstraßen knapp 220 und an Nebenstraßen 30 bis 50 Haltesteige unter Nutzung von Synergien umgebaut werden. Die verbleibenden 360 Haltesteige werden gemäß des Umbauaufwandes zwischen dem Amt für Straßen und Verkehr und der Ruhrbahn aufgeteilt und in den nächsten 20 Jahren sukzessive barrierefrei umgebaut werden.

Anforderungen bei Erneuerungsmaßnahmen

Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, insbesondere wenn sie das Hauptverkehrsstraßennetz betreffen, haben während der Baumaßnahme erhebliche Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmer*innen und führen zu Einschränkungen oder sogar Vollsperrungen. Aufgrund des erheblichen Eingriffs in den täglichen Verkehr sollten bei Maßnahmen im Hauptstraßennetz weitere Belange in Synergie umgesetzt werden. So ist das Ziel, dass nach einer Erneuerung der Straße nicht wenige Jahre später ein Versorgungsträger Bedarf für eine erneute Baustelle hat. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer frühzeitigen Koordination von Maßnahmen und strategisch vorlaufender Abstimmungen mit weiteren Baulastträgern wie beispielsweise Stadtwerken und Ruhrbahn GmbH sowie einer verbindlichen rechtzeitigen Bindung von Planungs- und Bauleitungskapazitäten. Die Umsetzung des Programms im zeitlichen Rahmen von 20 Jahren erfordert vor diesem Hintergrund eine deutliche Erhöhung der Personalkapazitäten insbesondere bei der Bauleitung und zudem eine deutlich höhere Finanzmittelausstattung für den Straßenbau und die Verkehrstechnik.

Personalbedarf und Investitionsmittel

Der Umbau oder die Verbesserung der Straßeninfrastruktur durch das Amt für Straßen und Verkehr sind in den nächsten 20 Jahre nur mit zusätzlichem Personal und Finanzmitteln leistbar. Der Personalbedarf läge aktuell bei insgesamt sieben Vollzeitäquivalenten (Bauleiter*innen und Techniker*innen). Es ist vorgesehen, diesen Personalbedarf in der kommenden Haushaltsplanung 2025/2026 bzw. im Stellenplan anzumelden. Bei vollständiger Umsetzung des zusätzlichen Personalbedarfes wäre folgende Anpassung der jährlichen Investitionsmittel zur Umsetzung des Erneuerungsprogramms Straßeninfrastruktur 2045 erforderlich:

  • Erneuerung Hauptverkehrsstraßen von bisher 7 Millionen auf 9 Millionen
  • Erneuerung Nebenstraßen von bisher 4 Millionen auf 6,4 Millionen
  • Erneuerung Lichtsignalanlagen von bisher 1 Million auf 2,5 Millionen

Insgesamt bedeutet dies einen Mehrbedarf von 5,9 Millionen Euro pro Jahr. Diese zusätzlich erforderlichen Investitionsmittel werden in den weiteren Haushaltsplanungen sukzessive angemeldet.

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