Neuzusammensetzung des Inklusionsbeirats der Stadt Essen: Bewerbungsverfahren startet morgen

31.03.2025

Ab dem morgigen Dienstag, 1. April, startet das Bewerbungsverfahren für die Neuzusammensetzung des Inklusionsbeirates.

Bis 31. Mai können sich alle Interessierten als Vertreter*in für Betroffene bewerben, die

  • einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder gleichgestellt sind,
  • volljährig sind,
  • und ihren Wohnsitz in Essen haben.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. April bis zum 31. Mai. Bewerbungen können ab Dienstag, 1. April, unter www.essen.de/inklusionsbeirat-bewerbung, postalisch an das Amt für Soziales und Wohnen, Eva Koch und Vera Senkbeil, Steubenstraße 53, 45138 Essen oder telefonisch unter 0201 88-50208 oder 0201 88-50291 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat und dem Bewerbungsverfahren finden Interessierte unter www.essen.de/inklusionsbeirat.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23. Februar 2022 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen. Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen United Nations-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2025 Stadt Essen