Um die Entwicklung der Essener Innenstadt weiter voranzutreiben, soll in den kommenden eineinhalb Jahren eine Gestaltungssatzung aufgestellt werden. Dabei geht es um Vorgaben, wie beispielsweise Fassaden und Fenster von Geschäften, Werbeanlagen an Häusern oder auch Tische und Stühle der Außengastronomie aussehen können und sollen. Die Gestaltungssatzung soll einen Rahmen vorgeben, aber auch genügend Spielraum für individuelle Gestaltung lassen. Um über Anlass und Ziel der geplanten Gestaltungssatzung zu informieren, lädt die Stadt Essen alle Interessierten zu einer ersten Info-Veranstaltung ein.
Die Info-Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 18. Juni, von 17:30 bis 20 Uhr, im Haus der Technik, Hollestraße 1. Es wird gebeten, sich bis Montag, 16. Juni, unter www.essen.de/innenstadt_gestaltungssatzung anzumelden. Bei der Veranstaltung wird es auch darum gehen, ein Stimmungsbild bei den Anwesenden abzufragen und Raum für Fragen und Antworten zu geben. Denn für die Gestaltung der Innenstadt sind die Perspektiven und Ideen der Akteurinnen*Akteure vor Ort entscheidend. Ziel ist es, die Gestalt der Essener Innenstadt zu bewahren und weiterzuentwickeln und sie somit gestalterisch als Einkaufs-, Wohn-, Gastronomie-, Kultur- und Bildungsort zu stärken.
Im Vorfeld der Veranstaltung gibt es die Möglichkeit, ab 15 Uhr an einer Architekturführung durch die Innenstadt teilzunehmen. Autor Robert Welzel, Vorstandsmitglied des Historischen Vereins für Stadt und Stift Essen e.V., wird Geschichte und Besonderheiten ausgewählter Architekturbeispiele vorstellen und in die Essener Stadtgeschichte einordnen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung über die Volkshochschule (VHS) Essen unter www.vhs-essen.de notwendig.
Zum Hintergrund
Die Gestaltungssatzung gehört zum gemeinsamen Prozess Zukunft.Essen.Innenstadt, um die Essener Innenstadt attraktiver und noch lebenswerter für die Zukunft zu machen. Es existieren viele Gebäude mit gestalterischen Qualitäten, die stärker in Szene gesetzt werden sollen. Zugleich gibt es stellenweise sichtbare Mängel – etwa bei Fassaden, überfrachteten Werbeanlagen oder Außengastronomien. Unter Einbezug der Öffentlichkeit soll daher eine Gestaltungssatzung für den Stadtkern erarbeitet werden, die das Erscheinungsbild langfristig verbessern soll. Eine Gemeinde kann durch eine Satzung Vorgaben zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Weitere Informationen zum Projekt "Zukunft.Essen.Innenstadt" finden Interessierte unter www.essen.de/zukunftesseninnenstadt.
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