Im Jugendhilfeausschuss am Dienstag (10.06.) wurde ein Bericht zum Ausblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030 vorgestellt. Zukünftig werden Planungsverfahren in der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Essen angepasst, um den Herausforderungen zu begegnen. In Essen ist im Bereich der null- bis sechsjährigen Kinder im zweiten Jahr in Folge einen Rückgang zu verzeichnen. Zeitgleich ist das gesteckte Ziel der U3-Betreuungsquote (40 Prozent) stadtweit erreicht und in der Ü3-Betreuung sind die 100 Prozent greifbar nahe. Erste Träger melden dem Jugendamt nicht belegte Plätze in Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig gibt es immer noch einzelne Stadtteile, die unterversorgt sind. In der Kindertagespflege gibt es trotz vieler Bemühungen anhaltend freie Plätze. Da es durch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre für die Träger von Kitas deutlich schwieriger geworden ist, neue Einrichtungen zu planen und zu betreiben, unterstützt die Stadt Essen Träger dabei, die Auswirkungen auf die Mieten tragen zu können. Der Rat der Stadt hat die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kitas bei Neubau sowie die entsprechenden Förderrichtlinien im April 2025 beschlossen.
Bedarfsplanung stadtteilscharf
Die Bedarfe an Betreuungsplätzen werden in Essen jetzt stadtteilscharf ausgewertet. Dazu werden Daten wie die Geburtenrate, die Wohnbebauung, die Bevölkerungsprognose und die geplante Schließung von Einrichtungen in die Analyse einbezogen, damit neue Projekte durch festgestellte Bedarfe geplant werden.
In der U3-Versorgung zeigt sich, dass in den Stadtteilen mehrheitlich die Quote von 40 Prozent erreicht oder sogar überschritten wird. Daher wird die Jugendhilfeplanung den Ausbau der Gruppenform I bei Neubauten und bei Umbauten zukünftig bevorzugen. In der Gruppenform I können U3- und Ü3-Kinder gemeinsam betreut werden. Da diese Gruppenform über ein Drei-Raumkonzept (Gruppen-, Neben- und Funktionsraum) verfügen muss, kann bei Bedarf die Umstellung auf eine andere Gruppenform schnell erfolgen. So können alle Beteiligten flexibler auf sich ändernde Bedarfe reagieren.
Für die Gruppenform II, in der nur U3-Kinder betreut werden dürfen, wird ein Bedarf nur noch unter gewissen Vorausaussetzungen ausgesprochen. Damit wird auf die stadtweit überschrittene Ü3-Quote und auch auf die stadtweit unbelegten Plätze in der Kindertagespflege reagiert.
Die Zentrale Anlaufstelle für Kita-Ausbau (ZAK) des Jugendamtes wird Investoren auch dazu beraten, Kitas so zu errichten, dass bei einer dynamischen Entwicklung des Bedarfs auch eine andere Nutzung der Räumlichkeiten möglich ist.
Zukünftiger Umgang mit Bedarfsanfragen und Bedarfszusagen
In der Vergangenheit wurden Bedarfszusagen vom Jugendamt der Stadt Essen für einen unbefristeten Zeitraum ausgesprochen. Dadurch gab es Projekte, bei denen nach der erfolgten Bedarfsbestätigung jahrelang keine weiteren Schritte unternommen wurden. Ab sofort werden die Bedarfszusagen daher nur noch befristet für drei Monate ausgesprochen. Eine bereits ausgesprochene Bedarfszusage kann durch eine Kontaktaufnahme mit dem Team des Kita-Ausbaus verlängert werden. Eine Verlängerungsanfrage mit der Angabe eines kurzen Ist-Standes hat durch Kita-Träger zu erfolgen.
In der Vergangenheit ausgesprochene unbefristete Bedarfszusagen für Projekte, bei denen bis dato noch keine weiteren Planungsschritte unternommen wurden, müssen aufgrund der veränderten Ausgangslage erneut vom Team Kita-Ausbau und der Jugendhilfeplanung gemeinsam mit den Trägern überprüft werden. Dies wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
Versorgungsquoten und Prognosen
Für die Bedarfsplanung 2025 bis 2030 wurde eine stadtweite Projektübersicht erstellt. Aus dieser Übersicht können die einzelnen Stadtbezirke und die Stadtteile unterschieden werden. In der Projektübersicht kann die Zentrale Anlaufstelle für Kita-Ausbau (ZAK) des Jugendamtes, sowohl die aktuellen Versorgungsquoten entnehmen als auch die prognostizierten Versorgungsquoten der Kita-Jahre bis 2029/2030. Die Aktualisierung der Platzzahlen und der Kinderzahlen erfolgen quartalsweise. Um eine immer möglichst präzise Prognose erstellen zu können, ist es wichtig, dass die Kita-Träger geplante Schließungen möglichst frühzeitig an das Team Kita-Ausbau und an die Jugendhilfeplanung melden.
Umgang mit freien Plätzen in Kindertageseinrichtungen
In einigen Stadtteilen sind bereits freie Plätze in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflegepersonen vorhanden. Um Erziehungsberechtigte über freie Plätze informieren zu können, werden niederschwellige und transparente Wege entwickelt. Zum einen soll die Möglichkeit eröffnet werden, die freien Plätze über die Plattform Little Bird einzusehen. Zum anderen ist für einen niederschwelligen Zugang eine Liste aller freien Plätze nach Stadtteilen auf der Internetseite der Stadt Essen unter www.essen.de/kitas vorgesehen, die das Jugendamt führt und zum Ersten eines jeden Monats aktualisiert. Für freie Plätze in Kindertagespflegestellen gibt es bereits eine amtsinterne Übersichtsliste.
Studien wie der 17. Kinder- und Jugendbericht machen deutlich, dass Kinder aus zugewanderten Familien seltener die Angebote der frühkindlichen Bildung nutzen, die Beteiligungsquoten der Kinder, deren Eltern einen Migrationshintergrund aufweisen, sinken erheblich (im U3-Bereich: 22 Prozent gegenüber 43 Prozent ohne Migrationshintergrund und im Bereich der Dreijährigen bis unter Sechsjährigen: 78 Prozent gegenüber ohne Migrationshintergrund: 100 Prozent). Der aktuelle Bildungsbericht des Regionalverband Ruhr bestätigt diese Zahlen.
Da in der Stadt Essen viele Familien mit einer internationalen Familiengeschichte leben, muss der Fokus unter anderem stärker auf mehrsprachige Kommunikation gelegt werden, um über das Thema der Kinderbetreuung zu informieren. Es ist davon auszugehen, dass die Angebote der frühkindlichen Bildung in den Familien nicht ausreichend bekannt sind. Ein Konzeptvorschlag wird erarbeitet.
Zukünftige Ausrichtung der Kindertagespflege in Essen
Für 2025/2026 wird ein weiterer Rückgang von rund 10 Prozent im U3-Bereich erwartet. Dieser Wert entspricht dem prozentualen Rückgang vom Kita-Jahr 2024/2025 im Vergleich zum Kita-Jahr 2023/2024 und erscheint von daher realistisch (vgl. Vorlage 0056/2025/4).
Auch zukünftig wird von einem jährlichen Rückgang der Kindertagespflegeplätze von 10 Prozent ausgegangen. Die Nachfragen nach Qualifizierungen im Rahmen des Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) sind aktuell rückläufig. Aus diesem Grund und als eine Möglichkeit der quantitativen Steuerung, werden in 2026 keine neuen Qualifizierungskurse starten.
Im Verlauf des Jahres 2026 wird eine neue Bewertung der Situation mit den Trägern der Wohlfahrtspflege stattfinden, um das Vorgehen für 2027 festzulegen. Für die darauffolgenden Jahre gilt dasselbe Verfahren.
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