Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und U17

26.06.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Entscheidung im Ausschuss: Verlängerung der U11 wird nicht weiterverfolgt. Die U17 kann verlängert werden.
  • Machbarkeitsstudie: Keine Wirtschaftlichkeit in beiden Varianten bei Verlängerung der U11. Positives Ergebnis bei der Verlängerung der U17 über Sommerburgstraße bis zur Autobahnbrücke.
  • Weiteres Vorgehen: U17-Verlängerung wird weiterverfolgt, in den Nahverkehrsplan aufgenommen und im Zusammenhang mit dem Neubau der Autobahnbrücke abgestimmt.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner heutigen (26.06.) Sitzung die mögliche Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und U17 zum Büro- und Verwaltungszentrum Bredeney behandelt. Für die unterschiedlichen Szenarien einer Verlängerung liegt jetzt die Machbarkeitsstudie vor.

Damit der Bau einer Streckenverlängerung vom Land NRW gefördert wird, muss ihr Nutzen größer sein als die Kosten. Mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde untersucht, welche der zuvor ausarbeiteten Varianten sich voraussichtlich lohnen.

U11: keine Verlängerung mit positivem Kosten-Nutzen-Faktor

Die Linie U11 endet an der Haltestelle Messe West-Süd/Gruga. Keiner der möglichen Varianten einer Verlängerung – entweder parallel zur Norbertstraße bis zur Autobahnbrücke oder durch Beckmannsbusch – ist aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten und des damit negativen Kosten-Nutzen-Faktors förderfähig. In beiden Fällen wären unter anderem kostenintensive Tunnelarbeiten erforderlich, sodass die Verlängerung der Linie nicht empfohlen wird.

U17: Verlängerung grundsätzlich möglich

Eine Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke ist grundsätzlich möglich, erfordert aber aufgrund der Steigungen und der anzupassenden Straßenbreite große Umbauten an der Sommerburgstraße. Auch ein erschwerter Betrieb aufgrund der Eingleisigkeit im Bereich der Margarethenhöhe muss im weiteren Verlauf beachtet werden. Auch eine Weiterführung von der Autobahnbrücke bis zur Hatzper Straße ist möglich, allerdings ebenfalls mit weiteren, erheblichen Anpassungen wegen der steilen Strecke und der Autobahnbrücke verbunden. Daher wird aufgrund des positiven Kosten-Nutzen-Faktors die Verlängerung nur bis zur Autobahnbrücke empfohlen.

Weiteres Vorgehen

Die Planungen für die Weiterführung der U11 werden beendet. Die Verlängerung der U17 soll weiterverfolgt, die Planungen konkretisiert werden und ergebnisoffen in den Bearbeitungsprozess des Nahverkehrsplans einfließen. Die Verwaltung wird gegenüber der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse anmelden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen demnach bei den Planungen der Autobahn GmbH zur Autobahnbrücke (Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße) mit einfließen.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0141/2025/6.

Zum Hintergrund

Die Stadt Essen hat Fördermittel vom Land NRW erhalten, um Planungsleistungen der kommunalen Schiene planen zu können. In 2022 hatte sich der Rat der Stadt Essen für die Beauftragung weiterer Untersuchungen zur Verlängerung der beiden Linien zum Büro- und Verwaltungskomplex Bredeney ausgesprochen. Im März 2023 wurde beschlossen, insgesamt acht Varianten zu untersuchen, um ein umfassendes Bild zu erhalten und auch Wechselwirkungen zwischen beiden Linien prüfen zu können. Im Laufe des Prozesses wurde noch eine neunte Variante beauftragt. Damit ergibt sich ein umfassendes Bild über die verkehrlichen Wirkungen der Stadtbahnverlängerungen.

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