Für die Sanierung der Fahrbahn auf der Katzenbruchstraße im Nordviertel beginnt ab dem morgigen Freitag, 27. Juni, der dritte und letzte Bauabschnitt. Dies betrifft die südliche Fahrbahn der Katzenbruchstraße zwischen Karolingerstraße und Stoppenberger Straße
Hierfür wird in der Nacht von Freitag auf Samstag, 28. Juni, die südliche Fahrbahn der Katzenbruchstraße voll gesperrt und der Gesamtverkehr in beiden Fahrtrichtungen auf die nördliche Seite umgelegt. Dabei wird unter einer Vollsperrung der südlichen Fahrbahn der Katzenbruchstraße zwischen Altenessener Straße und Karolingerstraße die vorhandene mobile Leitwand abgebaut und anschließend auf der nördlichen Seite zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße aufgebaut. Für die nächtliche Vollsperrung werden an den Knotenpunkten Grillostraße / Gladbecker Straße, Karolingerstraße/Katzenbruchstraße und Stoppenberger Straße / Herzogstraße Plantafeln aufgestellt, um auf die Vollsperrung hinzuweisen und alternative Fahrtrouten anzuzeigen.
Die im ersten Abschnitt zwischen Karolingerstraße und Altenessener Straße eingerichteten Sperrungen der Zu- und Ausfahrten zur Katzenbruchstraße bleiben bis auf Weiteres bestehen. Die Zufahrt zum Gewerbepark (Aldi, REWE, FitX, McDonald`s, etc.) ist ab der Umlegung des Gesamtverkehrs für Lieferfahrzeuge über eine provisorische Überfahrt von der nördlichen Fahrbahn der Katzenbruchstraße aus Richtung Karolingerstraße möglich. Ansonsten erfolgen die Zu- und Ausfahrt zum Gewerbepark nur über die Stoppenberger Straße.
Das Rechtsabbiegen im Knotenpunkt Karolingerstraße (aus Richtung Innenstadt in Richtung Stoppenberger Straße) ist im dritten Bauabschnitt nicht möglich. Dazu wird ab dem Knotenpunkt Karolingerstraße / Stoppenberger Straße eine Umleitungsstrecke in Richtung Stoppenberg/Katernberg mit entsprechenden Hinweistafeln und Umleitungsschildern eingerichtet.
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Anfang August abgeschlossen. Rad- und Fußgängerverkehr werden im gesamten Ausbaubereich grundsätzlich aufrechterhalten, wobei jedoch temporäre Änderungen der Wegeführung erforderlich werden. Der ÖPNV ist von der Baumaßnahme nicht betroffen. Mit Verkehrsbehinderungen im Ausbaubereich muss gerechnet werden.
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