Am 13. Juni wurde die Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Damit folgt die verbindliche Umsetzung ab dem 1. August. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beherbergungssteuer auf alle entgeltlichen Übernachtungen in Essen zu erheben – unabhängig davon, ob sie privat oder geschäftlich veranlasst sind. Ausgenommen sind unter anderem Klassenfahrten.
Besteuert werden Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels und vergleichbaren Einrichtungen. Steuerschuldner*in ist der Beherbergungsgast. Die Beherbergungsbetriebe sind jedoch dazu verpflichtet, die Steuer zu berechnen, einzubehalten und an die Stadt Essen abzuführen. Sie gelten als sogenannte Entrichtungspflichtige.
Registrierungspflicht bis zum 1. September
Alle Beherbergungsbetriebe, die zum Stichtag am 1. Juni 2025 in Essen aktiv waren, müssen sich bis spätestens 1. September 2025 über das Serviceportal der Stadt Essen registrieren. Diese Registrierung ist verpflichtend und nach der Satzung Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Besteuerung.
Verstöße können geahndet werden
Die Stadt weist darauf hin, dass eine unterlassene oder verspätete Registrierung ebenso wie die Nichtabgabe von Steuererklärungen ordnungswidrig ist. Es können Verspätungszuschläge, Steuerschätzungen und – in schweren Fällen – Bußgelder oder strafrechtliche Maßnahmen folgen.
Online-Informationsveranstaltungen im Juli – jetzt anmelden
Zur Einführung der Beherbergungssteuer lädt die Stadt Essen im Juli zu zwei Online-Informationsveranstaltungen ein. Die Veranstaltungen richten sich an alle Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben – vom Hotel über die Pension bis hin zu Ferienwohnungen, Campingplätzen und privat vermieteten Zimmern. Insbesondere auch Privatvermietende, die ihre Unterkünfte online über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten, sind eingeladen. Für sie gelten die gleichen steuerlichen Pflichten wie für gewerbliche Anbieter*innen.
Im Rahmen der Veranstaltungen werden die rechtlichen Grundlagen der Beherbergungssteuer erläutert und das Verfahren zur digitalen Registrierung sowie zur Abgabe der Steuererklärung über das städtische Online-Portal vorgestellt. Ziel ist es, allen Betreibenden einen verständlichen und praxisnahen Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen.
Termine der Online-Veranstaltungen:
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Registrierung ist jedoch erforderlich. Die Anmeldung zu den Online-Veranstaltungen sowie weitere Informationen zur Beherbergungssteuer, Registrierung und Abgabe der Steuererklärungen finden Interessierte unter: www.essen.de/beherbergungssteuer
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse