Stadt Essen erlässt Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige – Neuer Schutzmechanismus für Kinder und Jugendliche tritt in Kraft

03.07.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsbeschluss: Ordnungsbehördliche Verordnung verbietet den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige – auch durch Privatpersonen – stadtweit.
  • Sanktionen: Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1.000 Euro; das Verbot gilt zunächst bis Ende 2027.
  • Schutzmaßnahme: Die Stadt Essen reagiert damit auf zunehmenden Missbrauch und gesundheitliche Risiken bei Jugendlichen, da es bisher keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt.

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (02.07.) eine ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Diese untersagt künftig den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als "Lachgas" – an Minderjährige im gesamten Essener Stadtgebiet.

Geldbußen bei Verstößen

Die Verordnung gilt für alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet sowie für die Weitergabe durch Privatpersonen. Mit der neuen Verordnung soll somit auch verhindert werden, dass Volljährige die "Partydroge" erwerben und anschließend den Minderjährigen zur Verfügung stellen. Vorsätzliche als auch fahrlässige Verstöße gegen das Verbot sollen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.

Gesundheitsschutz hat Vorrang

Da es bislang keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Altersbeschränkung oder zum Verkaufsverbot für Lachgas gibt, sieht die Stadt Essen dringenden Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene. Mit dieser Maßnahme stärkt die Stadt Essen den präventiven Gesundheitsschutz und setzt ein klares Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit bewusstseinsverändernden Substanzen – insbesondere bei Jugendlichen. Rechtsgrundlage für die Verordnung ist § 27 des Ordnungsbehördengesetzes NRW. Demnach sind Kommunen befugt, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu treffen – auch in Form von Verboten. Die Stadt Essen stützt sich bei ihrer Einschätzung auf die Feststellungen der Gesundheitsbehörden und die dokumentierten Fälle im Stadtgebiet, die eine abstrakte Gefahrenlage für Minderjährige bestätigen.

Zum Hintergrund

Hintergrund der Verordnung ist der steigende Missbrauch von Lachgas zu Rauschzwecken, insbesondere unter Jugendlichen. Im Essener Stadtgebiet wurden in den vergangenen Monaten vermehrt leere Lachgasflaschen im öffentlichen Raum aufgefunden – unter anderem im Stadtgarten, im Stadtkern und im Stadtteil Rüttenscheid. Die Ordnungsbehörden haben zudem Gruppen Minderjähriger beim Konsum angetroffen. In einzelnen Fällen kam es bereits zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Lähmungserscheinungen. Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0870/2025/3.

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