Antrag der RAG AG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Heben von Grubenwasser

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung

22.09.2025

Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Heinrich auf Essener Stadtgebiet im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Der Weiterbetrieb dieser Anlage ist auch nach Einstellung der Steinkohlegewinnung zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutz der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlebergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich.

Die RAG AG hat im Jahr 2024 im Bereich der Stadt Essen im Stadtteil Überruhr für den Weiterbetrieb der oben genannten zentralen Wasserhaltung die Erteilung einer Erlaubnis für das Heben von jährlich maximal 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Heinrich und Einleitung dieses Wassers in die Ruhr bei Flusskilometer 40,69 beantragt.

Die Entnahme von Grundwasser, hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden der ehemaligen Bergwerke, sowie dessen Einleitung in Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.

Für das Genehmigungsverfahren wurde in der Zeit vom 30. Juli 2024 bis einschließlich 29. August 2024 die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt. Veränderungen der untertägigen Fließwege führten zu einem Anstieg der Jahreshebe- und Einleitmengen, sodass die Anträge aus 2024 zu modifizieren sind und eine erneute Veröffentlichung im Internet beziehungsweise öffentliche Auslegung erforderlich wird.

Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom Montag, 29. September, bis einschließlich Dienstag, 28. Oktober, auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/ zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der Stadt Essen physisch einzusehen. Die Planunterlagen liegen im vorgenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Deutschlandhaus, Lindenallee 10, R 508, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

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