Fehlerhafte Stimmzettelausgabe bei der Kommunalwahl: Prüfung und weiteres Vorgehen

19.09.2025

Bei der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag, 14. September, wurden insgesamt 136 Stimmzettel fehlerhaft ausgegeben. Es wurden dabei Stimmzettel eines benachbarten Kommunalwahlbezirks für den Rat der Stadt Essen ausgegeben. Diese Stimmen konnten in der Auszählung am Wahlabend nicht gewertet werden.

Es handelt sich dabei um folgende Stimmzettel:

  • Kommunalwahlbezirk 21, Stimmbezirk 1905: 72 falsche Stimmzettel, Wähler*innen insgesamt: 5.635, Differenz Wahlbezirksgewinner*in zu zweiten Platz: 538
  • Kommunalwahlbezirk 33, Stimmbezirk 3409: 22 falsche Stimmzettel, Wähler*innen insgesamt: 6.404, Differenz Wahlbezirksgewinner*in zu zweiten Platz: 338
  • Kommunalwahlbezirk 35, Stimmbezirk 4606: 3 falsche Stimmzettel, Wähler*innen insgesamt: 5.207, Differenz Wahlbezirksgewinner*in zu zweiten Platz: 1.141
  • Kommunalwahlbezirk 36, Stimmbezirk 4401: 39 falsche Stimmzettel, Wähler*innen insgesamt: 6.961, Differenz Wahlbezirksgewinner*in zu zweiten Platz: 231

Nach erfolgter Prüfung ist festzustellen, dass die Anzahl der fehlerhaft ausgegebenen Stimmzettel im Verhältnis zum Abstand der*des jeweiligen Gewinnerin*Gewinners zur*zum Zweitplatzierten hinreichend groß ist, um einen Einfluss auf die Direktmandate ausschließen zu können. Um die Auswirkungen auf die Reservelistenplatzverteilung zu untersuchen, wurden die 136 für ungültig erklärten Stimmen ausgezählt. Danach wurden diese Stimmen dem vorläufigen Wahlergebnis zugezählt und mit Hilfe des Kommunalwahlrechners die Sitzverteilung berechnet.

Das Ergebnis der Reservelistenplatzverteilung verändert sich dadurch nicht: Der Fehler hatte keine Mandatsrelevanz. Als letzter Prüfschritt wurden die 136 abgegebenen, für ungültig erklärten Stimmen analog zum Wahlergebnis der Gesamtstadt verteilt. Dieses Szenario berücksichtigt, dass die fehlerhaft ausgegebenen Stimmzettel für Verwirrung bei Wählerinnen*Wählern gesorgt und damit einen Einfluss auf das Abstimmverhalten gehabt haben könnten. Auch dieses Szenario führt nicht zu einer geänderten Sitzverteilung.

Das Ergebnis dieser Prüfungen wird dem Kommunalwahlausschuss vorgelegt, der am kommenden Montag, 22. September, tagt und über das weitere Vorgehen entscheidet.

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