Seit dem 26. März 2025 gibt es in Deutschland eine neue Schiedsgerichtsbarkeit für Streitfälle zur Rückgabe von NS-Raubgut. Diese wurde von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam eingerichtet. Ziel ist es, faire und verbindliche Entscheidungen bei Rückgabefragen zu ermöglichen.
Auch die Stadt Essen bekennt sich zu dieser Verantwortung und hat ein sogenanntes "stehendes Angebot" abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, sich in konkreten Einzelfällen einem unabhängigen Schiedsverfahren zu unterwerfen. Die Verfahren zeichnen sich durch hohe fachliche Kompetenz und eine abschließende, befriedende Entscheidungsfindung aus.
Das Museum Folkwang widmet sich bereits seit 2012 intensiv der Provenienzforschung, also der Untersuchung der Herkunft seiner Kunstwerke. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf möglichen Lücken in der Zeit zwischen 1933 und 1945. Seit 2016 gibt es dafür am Museum eine feste Stelle.
Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit wird die bisherige "Beratende Kommission" abgelöst. Anders als bisher können Verfahren nun auch von nur einer Seite angestoßen werden. Wenn keine einvernehmliche Lösung erzielt wird, endet das Verfahren mit einem verbindlichen Schiedsspruch. Träger ist die Stiftung "Deutsches Zentrum Kulturgutverluste" in Magdeburg.
Stadt, Museum und Folkwang Museumsverein unterstreichen mit diesem Schritt ihre historische Verantwortung und ihr Engagement für faire Lösungen im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern.
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