In Essen sollen E-Scooter in stark frequentierten Bereichen künftig nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Grund sind zunehmend blockierte Gehwege und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmender. Nach Anhörung der Bezirksvertretung I, wurden im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 29. Oktober die ersten Standorte im Stadtkern, im Nord- und Teile des Südviertels beschlossen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird den Beschluss in seiner nächsten Sitzung nachträglich genehmigen.
Wie werden die Abstellflächen eingerichtet?
Das Stadtgebiet wird in sogenannte "Waben" von jeweils 300 Metern Kantenlänge unterteilt. In jeder Wabe entstehen ein bis zwei Abstellflächen, auf die jeweils mindestens sechs Roller passen. Besonders zentrale Bereiche, etwa rund um den Hauptbahnhof, erhalten zusätzliche Flächen. Der Abstand zur nächsten Station liegt idealerweise zwischen 150 und 200 Metern, maximal 300 Meter. Außerhalb der Abstellflächen ist das Abstellen verboten.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise in fünf Phasen:
Das Abstellverbot gilt immer erst, wenn alle Flächen einer Phase eingerichtet sind. So wird vermieden, dass Teilbereiche überfüllt werden. Die Waben werden werden in Staddteilen mit einer hohen Nutzung der E-Scooter eingerichtet. In den Bereichen außerhalb Waben ist von einer geringeren Frequentierung auszugehen. Daher wird dort das Freefloating-System beibehalten.
Wo dürfen E-Scooter künftig abgestellt werden?
In der ersten Phase sind 39 Waben mit rund 54 Abstellflächen. Betroffen sind der Stadtkern, das Nordviertel und ein Teil des Südviertels. An folgenden Stellen werden zum Beispiel Abstellflächen eingerichtet:
Wie werden die Flächen gekennzeichnet?
Die Verkehrsbehörde bringt StVO-konforme Schilder an größtenteils Bestandsmasten an, ergänzt durch das Zusatzzeichen "E-Scooter". Zudem werden die Flächen mit weißen Linien markiert. Darüber hinaus richten die Anbieter ein "Geofencing" ein, sodass die Rückgabe nur innerhalb der Flächen möglich ist.
Ab wann gelten die verbindlichen Regeln?
Nach dem Beschluss erfolgen nun die Markierungsarbeiten sowie die Beschilderung an den entsprechenden Masten. Bis zur vollständigen Einrichtung aller Phasen können Anbieter die Rückgabe auf freiwilliger Basis umsetzen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Nutzung der Abstellflächen für alle Sharing-Anbieter verbindlich.
Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Essen beschloss am 26. Februar 2025 die "Regelung zum Abstellen von E-Scootern". Derzeit bieten fünf Anbieter rund 3.800 E-Scooter im Essener Stadtgebiet an. Im Innenstadtbereich sind schätzungsweise etwa 1.000 Roller unterwegs. Sie werden nach dem Freefloating-System betrieben. Das bedeutet: Die Roller können bisher an beliebigen Stellen entliehen und zurückgegeben werden. Weitere Informationen sowie die einzelnen Standorte finden Interessierte im Vorgang 1608/2025/6 .
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