Artenschutz im Garten: Mähroboter nur tagsüber betreiben

17.03.2026

Für viele Menschen ist der eigene Garten ein Ort der Erholung und ein "grünes Wohnzimmer". Gleichzeitig ist er Lebensraum für zahlreiche Tiere. Doch der zunehmende Einsatz von Mährobotern stellt für viele dieser Tiere eine Gefahr dar.

Gefahr für Igel und andere Kleintiere

Die zunehmende Verbreitung von Mährobotern führt dazu, dass viele Kleintiere schwer verletzt oder sogar getötet werden. Besonders betroffen sind Igel, die in Gärten nach Nahrung wie Schnecken und Insekten suchen. Dazu zählen Braunbrustigel, eine der zunehmend seltener werdende Art. Da sie vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv sind, werden sie häufig von Mährobotern überrascht. Ihr typisches Schutzverhalten kann dabei lebensgefährlich sein: das Einrollen zu einer Kugel und Verharren in der Position, bis die Gefahr vorüber ist. Auch andere Tiere wie Erdkröten und weitere Amphibien können durch Mähroboter verletzt oder getötet werden. Denn oft können sie den Geräten nicht schnell genug ausweichen.

Einfache Maßnahme zum Schutz der Tiere

Zum Schutz der Tiere empfiehlt die Stadt Essen, Mähroboter ausschließlich tagsüber zu betreiben. Als Orientierung gilt: frühestens eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang und eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. Die meisten Geräte lassen sich über eine Zeitschaltfunktion entsprechend programmieren. Mit geringem Aufwand lässt sich so ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz im eigenen Garten leisten.

Gesetzlicher Schutz für Wildtiere

Viele Kreise und kreisfreie Städte haben dazu bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Andere Kommunen und kreisfreie Städte, wie die Stadt Essen, setzen verstärkt auf Aufklärung und Information.

Daher weist Sonja Eisenmann, Umweltamtsleiterin der Stadt Essen, auf die rechtliche Lage hin: "Der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger auch ohne den Erlass einer Allgemeinverfügung. Wildlebende Pflanzen und Tiere sind allgemein gesetzlich geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder gar getötet werden. Mähroboter, die nachts oder in der Dämmerung zum Einsatz kommen, erhöhen das Tötungsrisiko für viele Kleintiere in unseren Gärten! Dies ist bereits jetzt gesetzlich geregelt und verboten. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ist eine Ordnungswidrigkeit, schlimmstenfalls sogar ein Straftatbestand, und kann per Bußgeld geahndet werden!"

Auch praktische Gründe sprechen für den Tagbetrieb: Moderne Geräte arbeiten sehr leise, und in den meisten Fällen benötigt ein Mähroboter ohnehin nicht den gesamten Tag, um eine Rasenfläche zu pflegen. Zudem kann der Mähvorgang jederzeit unterbrochen werden, wenn der Garten gerade genutzt wird.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2026 Stadt Essen