Stadt Essen stärkt Kooperation im Kinderschutz

JobCenter Essen und Jugendamt erneuern gemeinsame Vereinbarung

30.03.2026

Die Stadt Essen setzt bei der Prävention und Intervention im Kinderschutz auf eine enge Zusammenarbeit von Jugendamt und JobCenter. Am vergangenen Montag, 23. März, unterschrieben beide Fachbereichsleiter eine überarbeitete Kooperationsvereinbarung, die beide Einrichtungen in ihrer gemeinsamen Aufgabe stärkt: Den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch, Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu sichern und Familien frühzeitig zu unterstützen.

"Ein wirksamer Kinderschutz gelingt nur im engen Schulterschluss aller beteiligten Institutionen. Die erneuerte Kooperationsvereinbarung schafft klare Strukturen und stärkt die Zusammenarbeit, damit wir Kinder und Jugendliche in Essen noch besser schützen können", sagt Carsten Bluhm, Leiter des Jugendamtes.

Dietmar Gutschmidt, Leiter des JobCenters ergänzt: "Unsere Mitarbeitenden sind oft die ersten Ansprechpartner für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Umso wichtiger ist es, Hinweise frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit dem Jugendamt schnell und abgestimmt zu handeln. Die neue Vereinbarung gibt uns hierfür eine verlässliche Grundlage."

Zentrale Verantwortung für Familien in herausfordernden Lebenslagen

Beide Einrichtungen betonen ihre zentrale Verantwortung: Familien, Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenslagen passgenau zu erreichen und Risiken für das Wohl der Jüngsten frühzeitig zu erkennen. Ein abgestimmtes Vorgehen der Fachbereiche trägt wesentlich dazu bei, den Kinderschutz in Essen nachhaltig zu gewährleisten. Wesentliche Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten ihre Pflichten, Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten kennen und verantwortungsvoll nutzen.

In der Praxis arbeiten Mitarbeitende von JobCenter und Jugendamt bereits eng zusammen, da sie häufig in denselben Familien tätig sind. Erkenntnisse aus Beratungskontexten des JobCenters führen jedoch dazu, dass Unterstützungsbedarfe oder Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen vermehrt sichtbar werden. Für diese Fälle wurden zuverlässige Ansprechpartner*innen im Jugendamt festgelegt und abgestimmte Verfahren zur Verzahnung von Unterstützungsangeboten etabliert.

Wirksamer Beitrag für Prävention und Kinderschutz

Rechtliche Grundlagen bilden das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sowie das Landes-Kinderschutzgesetz NRW (LKSG NRW). Beide Gesetze stärken den präventiven Kinderschutz und fördern Kooperation, Informationsaustausch und frühzeitige Intervention zum Schutz des Kindeswohls. Die überarbeitete Kooperationsvereinbarung baut auf den Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag beider Fachbereiche auf und konkretisiert die Zusammenarbeit. Sie ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2020.

Mit der erneuerten Kooperationsvereinbarung bekräftigen JobCenter und Jugendamt der Stadt Essen ihr gemeinsames Ziel: Durch koordiniertes Handeln einen wirksamen Beitrag zur Prävention und Intervention im Kinderschutz zu leisten und ein sicheres sowie förderliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Weitere Informationen gibt es auf www.essen.de/fachinfo-sozialedienste.

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Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung von Jugendamt und JobCenter Essen (v.l.n.r.): Jennifer Runge, Stabsstelle Qualität im Kinderschutz, Jugendamt, Carsten Bluhm, Fachbereichsleiter Jugendamt, Dietmar Gutschmidt, Fachbereichsleiter JobCenter, und Thomas Mikoteit, Abteilungsleiter JobCenter.
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