Grillsaison startet: Grillzonen in Essen stehen bereit

02.04.2026

Seit dem 1. April laden die ausgewiesenen Grillzonen im Stadtgebiet zum Einläuten der Grillsaison ein.

Wo ist das Grillen erlaubt, wo nicht?

Folgende Grillzonen sind eingerichtet:

  • Bezirk I: Stadtgarten und Nordpark
  • Bezirk II: Elsa-Brändström-Park
  • Bezirk III: Gervinuspark
  • Bezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park
  • Bezirk VII: Grünanlage Hengler Straße, Hörster Feld
  • Bezirk IX: Im Löwental (ehemaliges Freibad Werden)

Durch eine entsprechende Beschilderung und rote Poller sind die eingerichteten Zonen vor Ort gut zu erkennen.

Die Grillzone in der Residenzaue in Borbeck Mitte, Bezirk IV, steht ab diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung – die Bezirksvertretung IV hat den Rückbau beschlossen. Im vergangenen Jahr kam es wiederholt durch Lärm, Rauchentwicklung und ein erhöhtes Besucheraufkommen zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen.

In Stadtbezirken mit eingerichteten Grillzonen ist das Grillen in Anlagen und auf Flächen außerhalb der Grillzone nicht gestattet. Für die Durchsetzung des Grillverbotes im Stadtgebiet gilt zudem, dass in Bezirken, in denen eine Grillzone zwar eingerichtet werden könnte, die Bezirksvertretung jedoch keine ausweist, das Grillverbot nicht vollzogen wird.

Wohin mit dem Müll?

Die Stadt Essen stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. So wurden in den Grillzonen ausreichend Möglichkeiten geschaffen, Abfälle wie Speisereste, Pappteller und Verpackungen zu entsorgen. An den Entsorgungsstationen befinden sich außerdem Aschecontainer für Asche und Kohle.

Zu jeder Grillzone gehört während der Grillsaison ein Toilettenangebot. Die Anlagen werden in den kommenden Wochen eingerichtet. Grills, Grillkohle und Anzünder müssen selbst von Zuhause mitgebracht werden.

Welche Regeln gelten in den Grillzonen?

Vor Ort müssen bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden, damit ein harmonisches Miteinander in den Grillzonen möglich ist und Menschen, Tiere und Pflanzen keinen Schaden nehmen:

  • Das Grillen ist ausschließlich in den markierten Zonen zwischen 10 und 21 Uhr erlaubt.
  • Das Anzünden mittels gesammelter Äste, Zweige ist ebenso wenig gestattet wie das Entzünden des Grills mit Benzin, Spiritus und anderen beschleunigenden Mitteln.
  • Ballspielen ist in den Grillzonen nicht erlaubt – Bürger*innen können hierfür andere Flächen in den Parks nutzen.

Während der Saison werden alle Grillzonen im Essener Stadtgebiet durch den Kommunalen Ordnungsdienst vermehrt bestreift. Unterstützung gibt es dabei an den Wochenenden (freitags bis sonntags) sowie an Feiertagen von Sicherheitskräften der RGE.

An der Grillzone Löwental wird zudem auch in diesem Jahr an Wochenenden sowie an Feiertagen eine Zufahrtsbeschränkung eingerichtet, sodass ausschließlich Anlieger*innen die Stichstraße zum Leinpfad nutzen können. Die Zufahrtsbeschränkung wird ebenfalls entsprechend kontrolliert.

Die offizielle Grillsaison läuft bis zum 31. Oktober 2026. Auch außerhalb der Saison ist das Grillen in den Grillzonen grundsätzlich gestattet. Bürger*innen müssen dann jedoch auf Teile der Infrastruktur verzichten.

Interessierte finden weitere Hinweise und Informationen auf www.essen.de/grillen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2026 Stadt Essen