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Personalausweis

Deutsche, die keinen gültigen Reisepass besitzen, sind verpflichtet, ab 16 Jahren einen Personalausweis zu besitzen. Zur Beantragung wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.


Biometrietaugliches Lichtbild:

Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen.

Endgültiger Personalausweis:

Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält.

Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben.

Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gegen eine Gebühr von 6 Euro wieder eingeschaltet werden.

Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im  Personalausweisportal.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.

Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 3 Monate sein, Lichtbilder die älter als 6 Monate sind werden generell zurückgewiesen.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben?

Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges".

Befreiung Personalausweispflicht:

Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.

Vorläufiger Personalausweis:

Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung:

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 6 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können.

Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.

Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihres Bürgeramtes.


§§ 1 ff. Personalausweisgesetz


- Alter Personalausweis

- Bei Verlust des alten Personalausweises: Reisepass, alternativ sämtliche Ihre Identität belegbaren Dokumente (Führerschein etc.)

- bei erstmaliger Beantragung des Personalausweises: Ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles / Sorgeberechtigten zur Identitätsfeststellung erforderlich

- Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen


- 37 Euro

- bei Antragstellenden bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro

- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro


  • Barzahlung

  • EC-Karte

  • Kreditkarte

  • Apple Pay

  • Google Pay


- Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen

- Vorläufiger Personalausweis: Sofort