Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Nutzung des Kontaktformulars innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Schöffenwahl 2023 werden bei Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Name Stadt Essen, Der Oberbürgermeister
Anschrift Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
E-Mail-Adresseinfo@essen.de
  
Verantwortliche OrganisationseinheitAmt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
AnschriftRathaus Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-15131
E-Mail-Adressechristian.roob@ratsangelegenheiten.essen.de

2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

StabsstelleStadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon +49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adressedatenschutz@essen.de
Internet-Adressewww.essen.de/datenschutzbeauftragte

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben zum Zweck der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zur Schöffenwahl.

Der genannte Zweck erfordert insbesondere das Führen einer Akte, die alle maßgeblichen Informationen und Dokumente umfasst, die zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage von Bedeutung sind.

Pflichtangaben: Name, Vorname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Angabe des Berufes (bei Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit), E-Mailadresse.

Ferner:

- Angabe darüber, ob Sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

- Angabe darüber, ob gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann, läuft,

- Angabe darüber, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

- Angabe darüber, dass Sie nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,

- Angabe darüber, dass Sie sich nicht der Insolvenz befinden und keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben,

- Ggfs. Angabe, ob Sie im Hinblick auf Ihre Gesundheit für das Amt eines Schöffen geeignet sind (z.B. mehrstündige bzw. mehrtägige Hauptverhandlung),

- Sonstige Stellungnahmen oder hier eingereichte Dokumente, z.B. Motivationsdarstellungen / Erfahrungsberichte in den Bewerbungsunterlagen.

Die Pflichtangaben sind für eine Ausübung der Schöffentätigkeit erforderlich.

Freiwillige Angaben:

Die freiwillige Angabe der E-Mailadresse erleichtert mögliche Nachfragen zu Ihrem Antrag.

Zugleich dient sie zur Bestätigungszusendung Ihres Bewerbungseinganges bzw. zur späteren Benachrichtigung, dass der Schöffenwahlausschuss sich nicht zu Ihren Gunsten entschieden hat.

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist (i.d.R. Art 6 Abs.1 lit. c, bzw. lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit §§ 31-34 und 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), §§ 44-45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) und § 35 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Die Fachanwendung/Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.

Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de

Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.

Berechtigte Mitarbeitende des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, die die übermittelten Daten verarbeiten.

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt an berechtigte Mitarbeitende der Stadt Essen im Einwohneramt zum Abgleich mit der Einwohnerdatenbank. Sofern es für die Durchführung der Schöffenwahl und im Rahmen der Prüfung der eingereichten Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderlich ist, werden die Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt: Gemeindevertretung, Schöffenwahlausschuss, Sachverständige / Gutachter, Gerichte, andere Behörden.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Die Offenlegung der Vorschlagsliste nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt lediglich unter Nennung des Namens, Vornamens, des Geburtsjahres, des Wohnortes (mit PLZ), der Berufsangabe und des zuständigen Amtsgerichtes.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

5. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist.

Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

• Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

7. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben können Sie an dem Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus den oben genannten Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 12/2022)

Geschäftsführung des Haupt- und Finanzausschusses, Vertretungsregelung in Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, Dringlichkeitsentscheidungen

Frau van den Berg, Bettina

Geschäftsführung des Haupt- und Finanzausschusses, Vertretungsregelung in Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, Dringlichkeitsentscheidungen

Frau van den Berg, Bettina
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