Der vom Stadtkämmerer am 31. August 2026 aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 08. September 2026 bestätigte Entwurf des Haushaltsplans 2027/2028 wurde dem Rat der Stadt Essen am 16. September 2026 zugeleitet.
Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028
Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs
Bekanntmachung des Haushaltsplan-Entwurfs
Gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitung an den Rat unverzüglich öffentlich bekannt zu geben und für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Essen am 25. September 2026. Die Frist für Einwendungen endet am 26. Oktober 2026.
Bestandteile des Haushaltsplan-Entwurfs
Der vorliegende Haushaltsplan-Entwurf umfasst den Allgemeinen Teil. Die geschäftsbereichsbezogenen Daten (u. a. Produktgruppenbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen) können im interaktiven Haushalt eingesehen werden.
Allgemeiner Teil des Haushaltsplan-Entwurfs
- Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk
- Haushaltssatzung
- Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan
- Vorbericht
- Investitionsmaßnahmen
- Kategorisierung von Investitionsmaßnahmen
- Produktbereichsorientierte Darstellung
- Haushaltsquerschnitt
- Stellenplan-Entwurf
- Ergebnis-, Finanzrechnung und Bilanz zum 31. Dezember 2025
- Bezirksbezogene Haushaltsangaben
- Beteiligungen und Sondervermögen