Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Nach der Geburt des 7. leiblichen Kindes können Eltern die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für dieses Kind beantragen.

Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation - nach vorheriger Terminabsprache - gestellt werden.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • Personalausweise der Eltern
  • Stammbuch mit Geburtsurkunden aller Kinder
  • Für Kinder, die außerhalb der Familie leben, ist außerdem ein Nachweis des aktuellen Wohnortes (Meldebescheinigung) erforderlich.

Repräsentation, Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Frau Kaufels, Bärbel

Repräsentation, Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Frau Kaufels, Bärbel
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