Nach der Geburt des 7. leiblichen Kindes können Eltern die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für dieses Kind beantragen.
Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation - nach vorheriger Terminabsprache - gestellt werden.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- Personalausweise der Eltern
- Stammbuch mit Geburtsurkunden aller Kinder
- Für Kinder, die außerhalb der Familie leben, ist außerdem ein Nachweis des aktuellen Wohnortes (Meldebescheinigung) erforderlich.