Orden und Auszeichnungen

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen besondere Verdienste in unterschiedlichsten Lebensbereichen, die überwiegend dem Land NRW und seiner Bevölkerung zu Gute kommen, gewürdigt werden. Nur jeweils 2.500 Personen tragen den Landesorden NRW.

Die Anregung zur Verleihung des Landesordens kann jede*r Bürger*in- formlos - unter folgender Anschrift an die Staatskanzlei NRW richten:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
-Referat "Landesverdienstorden, Schirmherrschaften, Grußworte"-
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

E-Mail: ordensanregungen@stk.nrw.de

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste allgemeine Auszeichnung, die unser Land zu vergeben hat. Er wird vom Bundespräsidenten an Bürger*innen verliehen, die sich in besonderem Maße um das Gemeinwohl verdienst gemacht haben.

Jede*r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine*n andere*n anregen. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- beziehungsweise Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem die*der Angeregte lebt. Liegt der Wohnsitz im Ausland oder ist die vorgeschlagene Person Ausländer*in, ist die Anregung an das Auswärtige Amt zu richten:

Auswärtiges Amt
11013 Berlin

E-Mail: buergerservice@diplo.de

Die ordensrechtlichen Vorschriften schließen eine eigene Anregung aus. In der Regel ist auch eine posthume Verleihung nicht möglich.

Alle Ordensanregungen durchlaufen bis zur Entscheidung ein umfangreiches, ca. 2-jähriges Prüfverfahren.

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