Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024: alle Details und Termine

03.05.2024

Im Vorfeld der Europawahl am Sonntag, 9. Juni, fasst das Wahlamt wichtige Details und Termine zusammen, die mit den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl in Verbindung stehen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und auf Antrag Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag – also seit dem 9. März 2024 – in Deutschland oder einem der anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 28. April 2024 waren 408.697 Personen in Essen zur Europawahl wahlberechtigt. Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist vom 21. bis 24. Mai 2024 im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, 2. Etage, während der Öffnungszeiten von 8:30 bis 16 Uhr möglich. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an der Europawahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wichtige Informationen für Personen, die nach dem 28. April nach Essen zugezogen oder innerhalb Essens umgezogen sind

Umzug innerhalb von Essen
Wer nach dem 28. April innerhalb Essens umzieht, kann nur im Wahlraum der alten Anschrift wählen. Betroffene können aber Briefwahlunterlagen beantragen und sich diese an die neue Anschrift senden lassen.

Zuzug nach Essen
Wer vom 29. April bis zum 19. Mai nach Essen zieht und hier wählen möchte, muss einen Antrag auf Aufnahme in das Essener Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular kann unter www.essen.de/europawahl2024 heruntergeladen oder unter der Rufnummer 0201 88–12345 angefordert werden.

Die Antragsfrist endet am 19. Mai. Danach können Zugezogene aus einer anderen deutschen Stadt nur an Ihrem alten Wohnort wählen bzw. dort Briefwahlunterlagen beantragen.

Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer diesen bis dahin nicht bekommen hat, kann telefonisch bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 0201 88-12345 erforderliche Informationen erhalten bzw. einen neuen Brief beantragen.

In dem Wahlbenachrichtigungsbrief stehen der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist der Brief nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in ihrem Wahlraum wählen.

Der Wahlraum kann telefonisch unter der Hotline 0201 88-12345 erfragt oder unter www.essen.de/wahlraeumeEW2024 mit Adresse und Foto aufgerufen werden.

Briefwahl

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code aufgedruckt. Dieser ist der einfachste Weg zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Ab Montag, den 6. Mai, können Briefwahlunterlagen unter www.essen.de/briefwahl-online auch online beantragt werden.

Briefwahlanträge können auch jederzeit formlos gestellt werden. Hierzu sind Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen, erforderlich. Bei gemeinsamen Anträgen von Eheleuten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht, die unter www.essen.de/briefwahl heruntergeladen werden kann. Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.

Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten möglichst bis zum 5. Juni im Wahlamt Essen, Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen, eingegangen sein, damit der Rückversand des Wahlbriefes noch rechtzeitig möglich ist.

Alternativ können Wähler*innen vom 6. Mai bis zum 7. Juni im Essener Direktwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses, Porscheplatz, Raum 0.37, montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr ihre Stimme direkt abgeben. Benötigt werden dafür der Wahlbenachrichtigungsbrief und der Personalausweis oder Reisepass.

Wahlschein

Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann dies bis 8. Juni, 12 Uhr, beim Wahlamt an Eides statt erklären. Eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.

Rücksendung von Wahlbriefen

Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 8. Juni, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses, 45127 Essen, Porscheplatz 1, oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Die Briefwähler*innen tragen die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Europawahl finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/europawahl2024 oder unter www.bundeswahlleiterin.de.

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