Forstschutz

Der Forstschutz umfasst alle Aufgaben, die dazu dienen, Gefahren, die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren. Ebenfalls werden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald beseitigt und rechtswidrige Handlungen verfolgt (siehe § 52 Landesforstgesetz NRW).

Unter anderem fällt die Durchsetzung der Verbote nach Landesforstgesetz in den Aufgabenbereich des Forstschutzes:

  • das Rauchverbot im Wald in der Zeit zwischen 1. März bis 31. Oktober
  • die Unterhaltung eines Feuers beziehungsweise eines Grillgerätes
  • das Führen von nicht angeleinten Hunden außerhalb der Waldwege

Weitere Verbote sind im § 70 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung aufgeführt.

Zuständig für den Forstschutz sind die Forstbehörde und die Forstschutzbeauftragten. In der Stadt Essen sind Forstbedienstete von Grün und Gruga Forstschutzbeauftragte. Rechtswidrige Handlungen, die einen Bußgeldtatbestand verwirklichen, werden durch die Forstschutzbeauftragten verfolgt.

Führen von Hunden

In Naturschutzgebieten besteht Anleinpflicht. Alljährlich werden durch nicht angeleinte Hunde Wildtiere gerissen. Die Stadt Essen appelliert daher, bei Waldspaziergängen Hunde stets abrufbereit zu führen und bei Spaziergängen mit Hund die befestigten Waldwege nicht zu verlassen.

Waldbrandgefahr

Trockene Sommer führen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Die Waldbrandgefahr kann aber auch zu anderen regenarmen Zeiten hoch sein. Nähere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex sind auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes zu finden.

Wegen der Waldbrandgefahr gelten folgende Regelungen der Stadt Essen:

  • Rauchverbot im Wald zwischen 1. März und 31. Oktober nach Landesforstgesetz NRW
  • Grillverbot im Wald
  • Verbot offenen Feuers im Wald
  • Mitnahme von Glas aus dem Wald: der Brenneffekt des Glases kann Waldbrände auslösen
  • Lassen Sie Waldwege und Waldzufahrten frei, sie sind Rettungswege!
  • Stellen Sie Kraftfahrzeuge nur auf befestigten Flächen ab: Katalysatoren können trockene Vegetation in Brand setzen

Im Falle eines Waldbrandes:

  • Löschen Sie kleine Entstehungsbrände, sofern dies gefahrlos möglich ist
  • Melden Sie Brände über die Notrufnummer 112
  • Verlassen Sie den Gefahrenort auf dem kürzesten Weg
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