Stadtarchäologie und das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster legen den 22. Band der Berichte aus der Essener Denkmalpflege mit dem Titel "Aus dem Müll gelesen: Tinten-, Tusche- und Leimgefäße von der Glückstraße" vor.
Archäologen haben ein besonderes Interesse am Müll vergangener Zeiten, denn in den Boden gelangte Abfälle, die von Archäologen ausgegraben werden, erlauben Rückschlüsse auf die Ernährungsgewohnheiten, Handelsbeziehungen oder den Wohlstand einer Bevölkerung und helfen, das Leben vergangener Zeiten zu rekonstruieren. Auch der Müll der jüngeren Vergangenheit kann für Archäologen von Interesse sein, wie sich auch bei der Beobachtung von Ausschachtungen im Jahr 2012 an der Frillendorfer Straße gezeigt hat: Eine ehemalige Geländemulde diente etwa seit 1896 bis in die späten 1920er Jahre und noch einmal nach dem Krieg bis in die 1950er Jahre als Deponie für angefahrenen Kehricht und Müll.
Die Aufschlüsse zeugen davon, wie z. B. an Stelle einer sehr sparsamen Handhabung von Gütern gegen Ende des 19. Jahrhunderts allmählich ein großzügigerer Umgang tritt.
Am Beispiel der weggeworfenen Tintenfässchen wechselnder Form aus Ton, Porzellan und Glas können nicht nur eine breit angelegte Alphabetisierung der Gesellschaft, sondern auch ein gewisser Überfluss und technische Neuerungen erklärt werden. Denn diese Objekte wurden nicht nur in Massen produziert, sondern seit den 1930er Jahren ersetzte auch der Kolbenfüller nach und nach die Schreibfeder, wodurch sich die Form der Tintenfässchen ändert.
Dr. Ralph Schimpf hat sich im größeren Teil der Arbeit der zahlreichen geborgenen Tintenfässchen und vergleichbarer Formen angenommen, die ein Beispiel für einen rasanten Wechsel ablegen, der sich so wohl nur an den archäologischen Funden ablesen lässt, während Stadtarchäologe Dr. Detlef Hopp über die Untersuchungen berichtet.
Das neue Heft kann ab sofort kostenlos im Rathaus der Stadt Essen und beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Denkmalbehörde - , Rathenaustr. 2, 45121 Essen gegen Übersendung eines freigemachten, rückadressierten Umschlages (DIN A 4) bezogen werden.