Schulentwicklungsplanung

Die richtige Schule zur richtigen Zeit in der richtigen Größe am richtigen Ort – Schulentwicklungsplanung in der Stadt Essen

Schulentwicklungsplanung ist eine Kernaufgabe des Schulträgers, die in § 80 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verbindlich vorgegeben ist. Sie ist das entscheidende Instrument in der Hand des öffentlichen Schulträgers, mit dem er die kommunale Bildungslandschaft den bildungspolitischen Entscheidungen der Kommune entsprechend gestalten kann.

Zweck einer vorausschauenden Schulentwicklungsplanung ist es, frühzeitig auf notwendig werdende Investitionen hinzuweisen und erforderliche organisatorische Maßnahmen rechtzeitig in die Umsetzung zu bringen und zu begleiten. Als Perspektive ist anzustreben, dass zu jeder Zeit die jeweils erforderlichen Schulgebäude und Sachmittel zur Verfügung stehen sowie alle weiteren Rahmenbedingungen bestmöglich erfüllt sind, die für ein leistungsfähiges Schulsystem erforderlich sind. Ziel kommunaler Schulentwicklungsplanung ist es auch, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst zu jedem Zeitpunkt optimale Lernbedingungen vorfinden und ihnen ein Bildungsangebot zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Die beiden großen Säulen der Schulentwicklungsplanung sind die Quantitäten und die Qualitäten. Einerseits ist also der Frage nachzugehen, wie viele Kinder Schulplätze benötigen werden und andererseits der Frage, Schulen welcher Schulform für sie die richtigen und gewünschten sein werden. Es geht demnach um die Weiterentwicklung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes sowie um die bedarfsgerechte Versorgung mit Schulraum.

Die Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung ist damit klar beschrieben. Die dahinterliegenden Prozesse sind komplex und bedürfen der kontinuierlichen Abstimmung mit anderen Fachbereichen sowie weiteren Akteuren, vor allem den Schulen, und einer Beobachtung der bildungspolitischen Entwicklungen. Es handelt sich somit um einen kontinuierlichen und das Verwaltungshandeln stets begleitenden Prozess. Dabei muss zudem häufig auch kurzfristig auf unerwartete Entwicklungen und Vorkommnisse mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden.

Im Schuljahr 2021/22 hat die Stadt Essen ihre Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben und präsentiert in Form der Themenbände nun eine umfassende Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen in der Stadt Essen bis 2030.

Fachbereich Schule

Schulentwicklung

Abteilungsleiterin

Frau Matenia
Telefon: +49 201 88 40 400

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