Die Kindeseltern sind beide deutsche Staatsangehörige?

Sind die Kindeseltern verheiratet, erhält das deutsche Kind den gemeinsamen Ehenamen der Eltern. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen sie den Familiennamen, den ein Elternteil zur Zeit der Erklärung führt oder einen aus den Namen beider Elternteile zusammengesetzten Namen zum Geburtsnamen des Kindes. Darüber ist zur Geburtsanmeldung eine schriftliche, formlose Erklärung - die beide Elternteile unterschrieben haben - vorzulegen. Der Hinweis auf der Geburtsanzeige oder in der Erklärung zur Vornamensgebung reicht nicht aus. Eine solche Erklärung gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder der Eltern.

Sind die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet und hat die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge für das Kind, bestehen folgende Möglichkeiten:

Grundsätzlich erhält das deutsche Kind den Familiennamen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führt.

Die Kindesmutter kann dem Kind jedoch den Familiennamen des nichtsorgeberechtigten Vaters erteilen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur "Vaterschaftsanerkennung" und "Namenserteilung".

Haben die Kindeseltern vor Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht erklärt, entscheiden die Kindeseltern bei Anmeldung der Geburt - spätestens innerhalb der Frist eines Monats nach Geburt - ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter oder einen aus den Namen beider Elternteile zusammengesetzten Namen erhält.

Haben die Kindeseltern unmittelbar nach Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht erklärt, können die Kindeseltern bei Anmeldung der Geburtentscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Kindesmutter beibehält oder den Familiennamen des Vaters oder einen aus den Namen beider Elternteile zusammengesetzten Namen führen soll.

Besteht der Name eines Elternteils aus mehreren Namen, so kann auch nur einer oder einige der Namen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmt werden.
Für die Bildung eines Doppelnamens kann nur jeweils nur einer der Namen jeden Elternteils herangezogen werden.

Der Bundesverband der deutschen Standesbeamten und Standesbeamtinnen e.V. stellt einen Namenskonfigurator zur Verfügung, anhand dessen Sie sich individuell über die Möglichkeiten der Namensführung Ihres Kindes informieren können. 

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