Konzept Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement

1. Grundlage

Am 28.3.2012 wurde vom Rat der Stadt Essen das Handlungskonzept zur Förderung der Anerkennungskultur in Essen beschlossen.

Dieses Konzept sieht mit fünf Bausteinen verschiedene Instrumente vor, um das ehrenamtliche Engagement in Essen nachhaltig zu wertschätzen und anzuerkennen.

Mit der Einführung eines Förderfonds bei der Stadt Essen sollen gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine, Projekte, etc. eine individuelle Unterstützungsmöglichkeit zur Anerkennung der Tätigkeit für ihre Ehrenamtlichen erhalten, sofern sie für diese Zwecke keine anderen Zuwendungen erhalten

2. Ziele

Der Fonds unterstützt drei Bereiche der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement:

  • Aufwandsentschädigungen zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit (Pauschalbetrag für Telefon, Porto, Sachkosten, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dem Ehrenamtlichen entstehen)
  • Qualifizierung und Fortbildung von ehrenamtlich interessierten
    und ehrenamtlich tätigen Menschen
  • Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen durch die jeweilige Organisation.

Dieser Förderfonds soll individuell in den Bereichen Anerkennung, Wertschätzung und Förderung ermöglichen, die ansonsten von den Organisationen, Initiativen, nicht umgesetzt werden kann für Organisationen, die keinen Zugang zu Fördermitteln haben

3. Förderkriterien

Der Förderfonds soll nicht der institutionellen Förderung dienen, sondern direkt den engagierten Personen zu Gute kommen, die für andere Menschen in Essen und das Gemeinwesen ehrenamtlich tätig sind und mit der Förderung die ehrenamtliche Tätigkeit wirkungsvoll ausüben können.

Es sollen eine breite Vielfalt von Tätigkeitsfeldern abgedeckt und möglichst viele Menschen mit dem Förderfonds unterstützt werden. Deshalb soll die Förderung pro engagiertem Menschen sowie die Zahl der Anträge pro Organisation pro Jahr begrenzt werden.

Es werden keine investiven Ausgaben (für technische Ausstattung) gefördert.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Über die einzelnen Anträge wird nach Zeitpunkt des Eingangs der Anträge sowie im Rahmen der Verfügbarkeit der Mittel entschieden.

Der Mindestförderbetrag beträgt 50,- Euro, der Höchstsatz 1000,- Euro pro Antrag. Der anteilige Förderbetrag pro Person ist auf maximal 100,- Euro pro Antrag begrenzt. Die Zahl möglicher Anträge pro Organisation ist auf zwei Anträge pro Jahr begrenzt.

4. Verfahren

Organisationen reichen bei der Stadt Essen, Servicestelle Engagementförderung, Büro Stadtentwicklung, einen Antrag ein, in dem der Zweck und die Verwendung der beantragten Mittel begründet wird. Ebenso soll der Antragsteller angeben, welchen Eigenanteil er zu leisten vermag. Diese können viermal im Jahr zu den vier Stichtagen spätestens bis 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November gestellt werden.

Die Organisationen versichern in dem Antrag, dass sie für den beantragten Zweck keine anderweitige Förderung erhalten.

Ein Beirat berät über die gestellten Förderanträge.

Sind die Förderkriterien erfüllt und hat der Beirat einen Beschluss über eine Förderung gefasst, wird der festgelegte Förderbetrag pauschal ohne Anforderung eines Einzelnachweises ("Treu und Glauben") gewährt. Der Empfänger der Förderung reicht bei der Verwaltung eine Übersicht über die Verwendung der Mittel ein und bestätigt die ordnungsgemäße Verwendung der Förderung und verpflichtet sich, entsprechende Belege drei Jahre aufzubewahren

5. Beirat/ Entscheidungsgremium

Für die Beratung von Förderanträgen wird ein Beirat eingerichtet und deren Vertreter für jeweils zwei Jahre gewählt. Dieser setzt sich aus Vertretern/innen der Verwaltung und freien Trägern zusammen
(maximal 5 Personen).

Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Verwaltung.

Der Beirat berät über die gestellten Anträge und beschließt über die Anträge.

Die Geschäftsführung bewilligt anschließend gemäß den Beschlüssen des Beirates die Förderanträge.

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