Welche Angaben/Nachweise müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Allgemeine Angaben zur natürlichen oder juristischen Person gemäß Antragsformular (s.Anlage zum Download):
- Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Zeitplan
- Nachweis der gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit (zum Beispiel Auszug Vereinsregister, Gewerbeschein oder Jahresabrechnung 2019 der Künstlersozialkasse, bei natürlichen Personen Kopie des Personalausweises)
- Angaben, ob weitere Leistungen der Bundes oder Landesprogramme zur Bewältigung der Corona-Folgen beantragt bzw. erhalten wurden
- Verbindliche Erklärung, ob Sie für Ihren Betrieb/Veranstaltung eine andere/anderweitige kurzfristige Hilfe beantragt haben und Förderung erwarten (zum Beispiel Ausfallversicherung, Kurzarbeitergeld oder Liquiditätskredite von Bund und Land Nordrhein-Westfalen sowie coronabedingte Sofortprogramme von Land Nordrhein-Westfalen oder Bund)
- Datenschutzrechtliche Erklärung (s. Anlage zum Download)
- Zustimmung zur Verwertung des Ergebnisses für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Essen
Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen der verschiedenen Förderbereiche (vergleiche Abschnitte "Strukturerhalt", "Projektsicherung" und "Neue Perspektiven".
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Beantragung läuft ausschließlich über das Antragsformular. Anträge können fortlaufend in der ersten Förderrunde bis 14.06.2020 gestellt werden. In der zweiten Förderrunde sind Antragstellungen bis zum 16. August möglich. Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und evtl. fehlende Unterlagen per E-Mail nachgefordert. Dieser Prozess bis zur Entscheidung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Wie läuft die Entscheidungsfindung ab?
Ergibt die Prüfung der eingereichten Unterlagen, dass der Antragsteller antragsberechtigt und der Antrag förderfähig ist, wird zeitnah nach Beendigung der Antragsfrist über die Förderung entschieden. Die Antragsteller erhalten per E-Mail eine Information über die beabsichtigte Förderung ihres Vorhabens. Sobald eine Bestätigung des Antragstellers vorliegt, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst, wobei die Wertstellung auf dem Konto einige Tage in Anspruch nehmen kann. Eine Barauszahlung des Förderbetrages ist nicht möglich.
Nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens drei Monate nach Auszahlung, übermittelt der*die Empfänger*in an die Stadt Essen eine Empfangs- und Verwendungsbestätigung sowie dokumentarisches Material in digitaler Form zur möglichen Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt Essen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Förderung?
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungenwerden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Mein Antrag bezieht sich auf die Förderung eines Projekts, wann kann ich mit diesem beginnen?
Grundsätzlich können die Projekte direkt nach Erteilung der Bewilligungsbescheide starten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss vorab beim Kulturamt beantragt werden.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Zur Beantwortung von Fragen wenden Sie sich bitte vorwiegend per E-Mail an kulturamt@essen.de und im Ausnahmefall telefonisch an 0201-8841202.